Beirat für Partizipation und Integration

bunte Figuren symbolisieren Inklusion und Diversität

Willkommen

auf der Seite des bezirklichen Beirats für Partizipation und Integration des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.

Der Beirat setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationsgeschichte ein.
Als Expert_innen mit vielfältigen Perspektiven und Migrationserfahrungen beraten die Mitglieder die Bezirksverwaltung.
Um seine Interessen zu vertreten, kann der Beirat Mitglieder in die öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und in ihre Ausschüsse entsenden.
Außerdem wird sich der bezirkliche Beirat mit dem Landesbeirat für Partizipation austauschen.

Kontakt

Vorsitzende: Varvara Ulastschenko

Geschäftsstelle Beirat für Partizipation und Integration Tempelhof-Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin,
Telefon (030) 90277-6263
E-Mail an die Geschäftsstelle des bezirklichen Beirates für Partizipation und Integration Tempelhof-Schöneberg

Foto-Collage Mitglieder Beirat PartInt

Mitglieder

Zwölf stimmberechtigte Mitglieder sowie zusätzlich stellvertretende Mitglieder arbeiten ehrenamtlich im Beirat für Partizipation und Integration.

Sie leben und/oder arbeiten in Tempelhof-Schöneberg und setzen sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte ein.

Vertreter_innen mit Migrationsgeschichte bilden die Mehrheit.
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Der Beirat für Partizipation und Integration bietet die Möglichkeit, bisher kaum wahrgenommene Perspektiven zu vertreten. Dafür ist der Beirat divers besetzt: Personen mit Behinderung, unterschiedlichen Alters, unterschiedlichen Geschlechts etc. sind im Beirat vertreten.

Bislang sind diese Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit benannt worden: Partizipation, Barrierefreiheit und Digitalisierung.

Nächste Sitzungs-Termine

immer von 18:00 bis 19:30

  • 18.01.2024
  • 14.03.2024
  • 16.05.2024
  • 27.06.2024

Gesetzliche Grundlage

Im Partizipationsgesetz von Berlin (PartMigG) sind im § 19 Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration vorgeschrieben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Partizipationsgesetz von Berlin (PartMigG)