Familien-Carsharing: Neue Ausnahmeregelung für Bewohnerparkausweise
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat die Nutzung von Bewohnerparkausweisen für Verwandte ersten und zweiten Grades, die Carsharing betreiben, erleichtert.
Auch mit einem bestehenden Bewohnerparkausweis können Sie nun in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug beantragen. Diese ermöglicht dann in der Parkzone des Familienmitglieds, mit dem Sie das Fahrzeug gemeinsam nutzen, ebenfalls von den Parkgebühren befreit zu werden.
Was ist neu? Bisher war eine solche Ausnahme nur möglich, wenn gemeinsam ein Kind betreut wurde. Künftig reicht es, wenn ein festes familiäres Verhältnis zwischen den Nutzenden besteht. Hierfür in Frage kommen:
- Ehepartner_innen oder eingetragenen Lebenspartner_innen
- Eltern und Kinder
- Großeltern und Enkel
- Geschwister
So können Familien ihr Auto leichter gemeinsam nutzen, auch wenn sie in verschiedenen Parkzonen wohnen. Die Ausnahmegenehmigung wird nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt.