Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 11.02.2021: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Stadtinspektor_in auf Probe

Sie haben ein Studium der “Öffentlichen Verwaltung” erfolgreich abgeschlossen und haben die Laufbahnbefähigung für das Land Berlin? Sie möchten gerne in der Hauptstadt für die Anliegen der Bürger_innen da sein? Dann bewerben Sie sich bei uns. Sie werden in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ernannt. Während der in der Regel dreijährigen Probezeit erwarten Sie drei unterschiedliche Aufgabengebiete im ehemals gehobenen allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst unserer Bezirksverwaltung. Bei Bewährung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.
Einstellungstermin:
Die nächste Ausschreibung kommt im Herbst 2021!
Aufgabengebiet von Stadtinspektor_innen
Stadtinspektor_innen werden in ihrer Probezeit in unterschiedlichen Arbeitsbereichen eingesetzt: Einmal in der Dienstleistungsverwaltung (z.B. in einem der Bürgerämter oder im Sozialamt), der Eingriffsverwaltung und in der steuernden und planenden Verwaltung. Während der Probezeit weisen sie Ihre Eignung bzw. Bewährung nach, bevor Sie auf Lebenszeit ernannt werden können.
Zugangsvoraussetzungen und Laufbahnbefähigung
Welche Studiengänge im Land Berlin mit erfolgreichem Abschluss des Studiums derzeit den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehemals gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung Berlins beinhalten, können Sie dem § 15 Abs. 1 LVO-AVD entnehmen.
Unter anderem wird der Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (oder andere) anerkannt.
Gegebenenfalls können auch weitere Bachelor-Studiengänge anderer Hochschulen, auf Grund bundesweiter Anerkennung, die formalen Voraussetzungen nach § 15 Abs. 2 LVO-AVD erfüllen. Hier sind z.B. die Studiengänge „Öffentliche Verwaltung“ und „Verwaltungsökonomie“ der Hochschule Harz sowie der Studiengang „Verwaltung und Recht“ der Technischen Fachhochschule Wildau zu nennen.
Die formalen Voraussetzungen sind:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder bereits bestehendes Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit in der o. g. Laufbahngruppe.
Die Laufbahnbefähigung richtet sich nach:
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) „Öffentliche Verwaltung/-swirtschaft“ an der HWR Berlin nach § 8 LfbG Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 LVO-AVD
oder
- abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) mit dem Schwerpunkt „Öffentliche Verwaltung“ eines anderen Bundeslandes mit einschlägiger Laufbahnbefähigung für das Land Berlin.
oder
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in einem Studiengang mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten sowie hauptberuflicher Tätigkeit in einer Behörde des öffentlichen Dienstes – mindestens E9 (groß) – von 1 Jahr oder einer entsprechenden zweijährigen beruflichen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 8 LfbG Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 LVO-AVD mit einschlägiger Laufbahnbefähigung für das Land Berlin
oder
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) oder vergleichbaren Studiengang mit Studieninhalten aus den Rechts-, Verwaltungs-. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie berufspraktischen Studienzeiten von mind. zwölf Monaten. Über Eignung und die inhaltliche Gleichwertigkeit der Studiengänge und Abschlüsse entscheidet die zuständige Laufbahnordnungsbehörde.
Fachliche Kenntnisse wären:
- Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Berliner Verwaltung (GGO I und II), des Berliner Landesrechts (VvB, AZG, ASOG, BezVG, LHO), des allgemeinen Verwaltungsrechts (insbesondere VwVfG, VwVG, VwZG, VwGO), des besonderen Verwaltungsrechts (in den zu besetzenden Tätigkeiten) und weiteren angrenzenden Rechtsgebieten entsprechend den Wichtungen nach dem Anforderungsprofil.
- Interesse an der Klärung von Rechtsfragen / Anwendung von Rechtsvorschriften
- Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten
- Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität
- Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit und die gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren Arbeitsplatz
- ein sicheres Einkommen
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gute Fortbildungsmöglichkeiten
- Ein gutes betrieblichen Gesundheitsmanagement
- bei Eignung anschließende Ernennung auf Lebenszeit
- Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung
- Individuelle Personalentwicklung und Karrierechancen
- ein kollegiales Arbeitsklima
Bei Fragen oder Anregungen freuen wir uns über die Kontaktaufnahme per E-Mail an das Personalmanagement.
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Aus- und Fortbildung,
Personalmanagement
- Pers PM –
Leitung:
Frau Seebohm
Postanschrift
10820 Berlin
- Raum:
- 3091
- Tel.:
- (030) 90277-6374
- Fax:
- (030) 90277-2118
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