Durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes am 15. Juli 2005 wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger_innen des Bezirks an den kommunalpolitischen Entscheidungen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (BVV) und des Bezirksamtes erweitert.
Ein Element der erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Einwohnerfragestunde, die im Rahmen der öffentlichen Sitzungen der BVV eingerichtet wurde.
Die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung umfasst insgesamt 30 Minuten, in denen Einwohner_innen je eine Frage an das Bezirksamt oder die BVV richten können (§ 44 Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg).