Kontaktformular Einwohnerfrage

Die Frage ist bis spätestens Freitag (5 Tage) vor der Sitzung der BVV, 12 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) schriftlich einzureichen.

  • Es darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
  • Die Frage muss einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV haben.
  • Die Frage ist so zu stellen, dass eine angemessene kurze Beantwortung möglich ist.
  • Erläuternde und bewertende Texte sowie Mehrfachfragen in Schachtelsätzen werden nicht zugelassen.
  • Die zugelassenen Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BVV gesetzt.
  • Die Anfragenden werden schriftlich eingeladen.
  • Sie müssen Ihre Frage mündlich vortragen. Die Frage wird vom Bezirksamt bzw. der BVV beantwortet. Sie dürfen im Anschluss nur Verständnisfragen stellen.

Sie können Ihre Einwohnerfrage unter Angabe Ihres Namens, Adresse und möglichst Telefonnummer gerne per E-Mail an das BVV-Büro senden oder das folgende Kontaktformular verwenden.

Hinweis: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn in Ihrem Browser Cookies akzeptiert werden. Dieses Formular enthält Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen.
Pflichtfelder sind mit einem Stern * markiert.

Wichtiger Hinweis

Gemäß § 82 (2) der Geschäftsordnung der BVV (GO BVV) wird die gesamte Tagung der BVV (einschließlich der Einwohnerfragestunde) mittels Tonträger aufgenommen.
Diese Aufnahmen dürfen jedoch gemäß § 82 (3) nur von Bezirksverordneten und Mitgliedern des Bezirksamtes oder deren bevollmächtigte Beauftragte im Büro der BVV angehört werden.

Ich möchte während der Sitzung der BVV im Zusammenhang mit meiner Einwohneranfrage namentlich aufgerufen werden.

Angaben zur Person

Bitte machen Sie die folgenden Angaben zu Ihrer Person und vergessen Sie bitte für eine schnellere Kontaktaufnahme mit Ihnen nicht die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Die Angabe von E-Mailadresse und/oder Telefonnummer ist nicht verpflichtend, aber sie ermöglicht uns ggf. eine schnellere Kontaktaufnahme mit Ihnen.

Ihr bezirklicher Bezug

Frageberechtigt sind alle Einwohner_innen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Einwilligung *

Kontakt zum/r Datenschutzbeauftragten

Datenschutzerklärung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg