Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Rehabilitation und Pflege
Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege
Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.
Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit, der in aller Regel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt, findet ein Hausbesuch durch Mitarbeiter unseres Sozialdienstes statt. Zusammen mit dem Anspruchsberechtigten und ggf. dem Pflegedienst wird dann ein Pflegeplan erstellt.
Wenn die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen und/ oder Hilfestellungen von Verwandten nicht möglich sind, wird der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bis zur Höhe des anerkannten Bedarfs erbringen.
Es können Sach – oder Geldleistungen erbracht werden, wobei auch Kombinationen dieser Leistungen denkbar sind, in welcher Form die Hilfe erfolgt, wird zu klären sein.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 2051.
Arbeitsgruppe Hilfe in Einrichtungen / Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Vollstationäre Hilfe zur Pflege
Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen.
Sofern ein entsprechender Versorgungsvertrag mit den Einrichtungen vorliegt, hat der Antragsteller ein freies Wahlrecht, auch Einrichtungen außerhalb Berlins kommen in Frage.
Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.
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- Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
Blinde, hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen haben die Möglichkeit entsprechende Leistungen zu beantragen, wobei eine Leistungsgewährung grundsätzlich unabhängig von Vermögen und dem Einsatz von Einkommen erfolgt.
Medizinisch begründete Anträge werden zur Begutachtung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, von dort erfolgt eine entsprechende Empfehlung.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 7213.
Arbeitsgruppe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung/Fallmanagement
Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen haben die Möglichkeit Leistungen nach den Vorschriften des 6. Kapitels des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu beantragen.
Eingliederungshilfe wird gewährt, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Gemeinsam mit dem Klienten und ggf. dessen Angehörigen ermitteln die Fallmanager in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst (sozialpsychiatrischer Dienst) und etwaigen Leistungserbringern den anzuerkennenden Bedarf und gewähren hierauf individuell abgestimmte Leistungen.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 3884.
Mehr (W)wissen: PFLEGEPORTAL
Hilfegewährung erfolgt aus "einer Hand"
Die Hilfegewährung erfolgt aus “einer Hand”, d.h. Grundsicherung – oder Hilfe zum Lebensunterhalt ; Hilfe zur Pflege und ggf. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden in einem Vorgang zusammengefasst.
Ein besonderer Service
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiter_in beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!
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Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Öffnungszeiten
- Montag
Nahverkehr
S-Bahn S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Alt-Tempelhof: U6
U-Bahn Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Bus Rathaus Tempelhof: 184
Bus Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?