Fachbereich Hilfe zur Pflege

Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege

Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.

Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit, der in aller Regel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt, findet ein Hausbesuch durch Mitarbeiter unseres Sozialdienstes statt. Zusammen mit dem Anspruchsberechtigten und ggf. dem Pflegedienst wird dann ein Pflegeplan erstellt.

Wenn die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen und/ oder Hilfestellungen von Verwandten nicht möglich sind, wird der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bis zur Höhe des anerkannten Bedarfs erbringen.
Es können Sach – oder Geldleistungen erbracht werden, wobei auch Kombinationen dieser Leistungen denkbar sind, in welcher Form die Hilfe erfolgt, wird zu klären sein.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 2051.

Arbeitsgruppe Hilfe in Einrichtungen / Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

  • Vollstationäre Hilfe zur Pflege

Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen.
Sofern ein entsprechender Versorgungsvertrag mit den Einrichtungen vorliegt, hat der Antragsteller ein freies Wahlrecht, auch Einrichtungen außerhalb Berlins kommen in Frage.
Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.
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  • Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Blinde, hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen haben die Möglichkeit entsprechende Leistungen zu beantragen, wobei eine Leistungsgewährung grundsätzlich unabhängig von Vermögen und dem Einsatz von Einkommen erfolgt.
Medizinisch begründete Anträge werden zur Begutachtung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, von dort erfolgt eine entsprechende Empfehlung.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 7213.

Mehr (W)wissen: PFLEGEPORTAL

Hilfegewährung erfolgt aus "einer Hand"

Die Hilfegewährung erfolgt aus “einer Hand”, d.h. Grundsicherung – oder Hilfe zum Lebensunterhalt ; Hilfe zur Pflege und ggf. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden in einem Vorgang zusammengefasst.

Ein besonderer Service

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiter_in beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!

Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
  • Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90277 7559
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Eine Sprechstunde ist Dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
  • Donnerstag

      Eine Sprechstunde ist Donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!