Fachbereich Hilfe zur Pflege

Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege

Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.

Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit, der in aller Regel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt, findet ein Hausbesuch durch Mitarbeiter unseres Sozialdienstes statt. Zusammen mit dem Anspruchsberechtigten und ggf. dem Pflegedienst wird dann ein Pflegeplan erstellt.

Wenn die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen und/ oder Hilfestellungen von Verwandten nicht möglich sind, wird der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bis zur Höhe des anerkannten Bedarfs erbringen.
Es können Sach – oder Geldleistungen erbracht werden, wobei auch Kombinationen dieser Leistungen denkbar sind, in welcher Form die Hilfe erfolgt, wird zu klären sein.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 2051.

Arbeitsgruppe Hilfe in Einrichtungen / Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

  • Vollstationäre Hilfe zur Pflege

Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen.
Sofern ein entsprechender Versorgungsvertrag mit den Einrichtungen vorliegt, hat der Antragsteller ein freies Wahlrecht, auch Einrichtungen außerhalb Berlins kommen in Frage.
Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.
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  • Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

Blinde, hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen haben die Möglichkeit entsprechende Leistungen zu beantragen, wobei eine Leistungsgewährung grundsätzlich unabhängig von Vermögen und dem Einsatz von Einkommen erfolgt.
Medizinisch begründete Anträge werden zur Begutachtung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, von dort erfolgt eine entsprechende Empfehlung.
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Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 7213.

Mehr (W)wissen: PFLEGEPORTAL

Hilfegewährung erfolgt aus "einer Hand"

Die Hilfegewährung erfolgt aus “einer Hand”, d.h. Grundsicherung – oder Hilfe zum Lebensunterhalt ; Hilfe zur Pflege und ggf. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden in einem Vorgang zusammengefasst.

Ein besonderer Service

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiter_in beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!