Die Umsetzung des Integrationsfonds erfolgt ausgehend von § 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 Partizipations- und Migrationsgesetz. Dort steht, dass die Bezirksbeauftragte darauf hinwirkt, die Ziele des Gesetzes zu erreichen, indem sie notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergreift und bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen fördert und gestaltet.
Bezirklicher Integrationsfonds
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Bezirklicher Integrationsfonds 2026
Fördermittelmanagement und Projektbetreuung
Karlotta Stremmel (sie / ihr)