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Lebensmittelaufsicht
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelkontrolle für Verbraucher_innen und Gewerbetreibende. Weitere Informationen
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An alle Tierhalterinnen und Tierhalter empfänglicher Tiere im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
1. Das Verbringen von
a. Klauentieren (u.a. Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden),
b. deren Körper oder Körperteile oder
c. Gülle
aus einem oder in einem Betrieb, der im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gelegen ist und in dem Klauentiere gehalten werden, ist verboten.
2. Nummer 1 gilt nicht für
a. das Verbringen von Körpern oder Körperteilen von Klauentieren aus einem Betrieb, für dessen Tiere die zuständige Behörde die Tötung und unschädliche Beseitigung angeordnet hat,
b. eine Beförderung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung bereits begonnen hat oder
c. eine Beförderung im Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenwegen.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und tritt mit Ablauf des 22.01.2025 außer Kraft.