Sie wollen mit Ihrem Tier verreisen?

Pressemitteilung Nr. 099 vom 20.03.2023

Serviceinformationen angesichts der anstehenden Ferienzeit

Innerhalb der EU benötigen Sie den EU-Heimtierausweis, außerhalb der EU ein Tiergesundheitszeugnis. Außereuropäische Zielländer können sehr unterschiedliche Anforderungen haben, über die Sie sich zuvor informieren sollten. Wenn Ihr Tier die jeweiligen Voraussetzungen des Drittlandes nicht erfüllt, kann es zurückgeschickt werden, mehrere Wochen in Quarantäne kommen oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden – erkundigen Sie sich deshalb unbedingt beispielsweise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen!

Die Voraussetzungen und Fristen betreffend eine Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr verschieden. Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den Gesundheitszustand eines Tieres. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung erteilt werden.

Für die meisten dieser Bescheinigungen ist es unverzichtbar, dass Ihr Tier vorgeführt wird; zuständig ist die Veterinärbehörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird. Machen Sie deshalb bitte frühzeitig einen Termin aus. Für Tempelhof-Schöneberg:

  • Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
    Telefon: (030) 90277-7371

Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab (beispielsweise bei Botschaften/Konsulaten des Reiselandes) beschafft und mitgebracht werden.