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Parkraumbewirtschaftung
Überblick über die Parkzonen im Bezirk und Informationen zur Beantragung von Vignetten und Ausnahmegenehmigungen. Weitere Informationen
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Unser Fachbereich wird auch „untere Straßenverkehrsbehörde“ genannt und ist Teil des Straßen- und Grünflächenamtes Tempelhof-Schöneberg.
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Einzelfallprüfungen sichergestellt.
Die Mitarbeitenden der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind zuständig für Anordnungen der Straßenverkehrsordnung gemäß § 45 StVO, die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen).
Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz, also an Hauptverkehrsstraßen, ist grundsätzlich die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Verkehrsmanagement zuständig.
Wir handeln in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde (dem Fachbereich Straßen) und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßenverkehrsbehörde