Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist bekannt für seine Kiez- und Straßenfeste, ein vielfältiges Angebot an Märkten sowie Veranstaltungen unter freiem Himmel. Finden solche Anlässe auf öffentlichem Straßenland statt, handelt es sich um eine Straßensondernutzung (die Straße oder der Platz wird zu einem anderen Zweck genutzt als ursprünglich vorgesehen). Es bedarf deshalb einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde.
Veranstaltungen
Bild: Ints Vikmanis - Fotolia.com
Formulare zum Download
-
Antrag auf Erlaubnis nach § 29 Abs. 2, § 45 oder § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine Veranstaltung auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Dieses Dokument ist barrierefrei.
PDF-Dokument (320.7 kB) - Stand: 2024
-
Informationen für Veranstalter zur Barrierefreiheit von Wochen-, Sonder- und Weihnachtsmärkten
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (2.1 MB) - Stand: November 2007
-
Infoblatt zur Barrierefreit vom Beirat von und für Menschen mit Behinderung
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (48.1 kB) - Stand: April 2016
-
Konzept Straßenfest
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (3.2 MB) - Stand: April 2014
-
Veranstaltererklärung
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (117.4 kB)
-
Versicherungsbestätigung
Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (306.0 kB)