Parkraumbewirtschaftung

Die dichtbesiedelten Bereiche Berlins sind attraktiv für viele Menschen und Arbeitgeber_innen; die Bevölkerung Berlins wächst. Doch das bringt auch viel Verkehr mit sich und die Nachfrage ist oft größer als das Angebot an Stellflächen und Parkplätzen.
Daher ist es wichtig, den Verkehr gezielt zu steuern. Ein Instrument hierfür ist die Parkraumbewirtschaftung. Sie sorgt unter anderem dafür, dass in Gebieten mit hoher Parkraumnachfrage das verbreitete Falschparken zurückgedrängt wird und sich die Parkplatzsituation für Anwohner_innen, ansässige Gewerbetreibende und Besucher_innen entspannt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin und Sie erfahren, wie Sie Vignetten und Ausnahmegenehmigungen beantragen können.

Aktuelle Parkraumbewirtschaftungszonen

Alle Parkraumbewirtschaftungszonen in Tempelhof-Schöneberg sowie aller weiteren Bezirke Berlins finden Sie in einer Karte auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung

Bewohner_innenparkausweise

Auf Antrag erhalten Bewohner_innen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone für jeweils ein auf sie zugelassenes (oder ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassenes) Kraftfahrzeug einen Bewohner_innenparkausweis. Dieser kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt und danach verlängert werden.

Bewohner_innenparkausweise werden vom Bürgeramt ausgestellt. Hier finden Sie die Informationen zur Beantragung eines Bewohner_innenparkausweises:

Hinweise

  • Wir bitten darum, die Bewohner_innenparkausweise rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) zu beantragen, da unmittelbar nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung Parkverstöße geahndet werden können und die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeiten werden müssen!
  • Anfragen zum Bearbeitungsstand bzw. zur Bearbeitungsdauer können vom Bürgeramt nicht beantwortet werden.

Handwerker_innenparkausweise

Inhaber_innen eines Handwerker_innenparkausweises sind dazu berechtigt, ihr Fahrzeug im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen. Der Parkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig.

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finden Sie weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis und zum Online-Antragsformular.

Alternativ besteht dort auch die Möglichkeit, das Antragsformular für die Beantragung herunterzuladen. Der Antrag ist dann mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden:

Betriebsvignetten

Jeder Gewerbebetrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine gebührenpflichtige Betriebsvignette erhalten. Dies gilt nur für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge (zugelassen auf die geschäftsführende Person oder den Betrieb) und nicht für Mitarbeiter_innen bzw. angestellte Personen.

Ausnahmegenehmigungen für Betriebsvignetten weiterer Kraftfahrzeuge können erteilt werden. Antragsteller_innen müssen dafür nachweisen, dass – bedingt durch den Betriebsablauf – ein unabweisbarer Bedarf besteht, der über das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen im Umfeld des Betriebes hinausgeht.

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Betriebsvignette

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (191.2 kB) - Stand: Oktober 2025

  • Erklärung zur Nutzung des Fahrzeugs - Betriebliche Nutzung / Nutzungsüberlassungserklärung / Abtretungserklärung

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (279.7 kB) - Stand: Mai 2024

Familien-Carsharing

Zur Förderung des Familien-Carsharings hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Möglichkeiten zum Erhalt von Ausnahmegenehmigungen für andere Parkzonen als Ergänzung zu einem bestehenden Bewohnerparkausweis beschlossen:
In begründeten Ausnahmefällen soll außerhalb der Bewohnerparkprivilegierung die Freistellung von der Parkgebührenpflicht für ein Kraftfahrzeug, welches bereits mit einem Bewohnerparkausweis in einer Parkzone des Landes Berlin freigestellt ist, für weitere Parkzonen durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO möglich sein.

Für das sogenannte dringende Erfordernis bedarf es fortan nur noch eines unverrückbaren familiären Verhältnisses der beteiligten Personen. Dieses Verhältnis wird auch weiterhin bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten ersten und zweiten Grades, wie zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern angenommen. Die bisher erforderliche Voraussetzung der gemeinsamen Betreuung eines Kindes entfällt.
Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Familiencarsharing

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (235.1 kB)

Hauskrankenpflege und Hebammen

Für die Versorgung von Patient_innen besteht für Pflegedienstleister und Hebammen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierbei ist neben dem Betriebssitz insbesondere das Tätigkeitsfeld in anderen Parkraumbewirtschaftungszonen nachzuweisen.

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Hauskrankenpflege

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (195.6 kB) - Stand: April 2025

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Hebammen

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (195.7 kB) - Stand: April 2025

Arbeitnehmer_innen im Schichtdienst oder mit Dienst zu ungünstigen Zeiten

Wenn der Schichtdienst vor einschließlich 06:00 Uhr beginnt und auch nach 00:00 Uhr endet, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
An die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Anforderungen gestellt, so dass jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Achtung: Flexible Arbeitszeitmodelle fallen nicht unter die Schichtarbeit!

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Schichtarbeit

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (87.3 kB) - Stand: April 2025

Arbeitnehmer_innen mit Dienst zu ungünstigen Zeiten in systemrelevanten Berufen

Sollten Sie einen systemrelevanten Beruf ausüben und Ihr Dienst vor einschließlich 06:30 Uhr beginnt und auch nach 22:00 Uhr endet, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Eine Liste über die zulässigen systemrelevanten Berufe finden Sie hier.
An die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Anforderungen gestellt, so dass jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Achtung: Flexible Arbeitszeitmodelle fallen nicht in diese Regelung!

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Schichtarbeit

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (87.3 kB) - Stand: April 2025

Pflege einer pflegebetreuten Person

Sollten Sie eine Person pflegen, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Pflege eines nahen Familienmitglieds

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (175.9 kB) - Stand: April 2025

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit einem blauen EU-Parkausweis oder mit einem orangenen Parkausweis sind von den Parkgebühren ausgenommen. Diese Parkausweise sind personenbezogen.

Weiter Informationen und Anträge finden Sie auf der Seite Parkerleichterungen für Schwerbehinderte.

  • Achtung!
    Die Auslage des allgemeinen Schwerbehindertenausweises ist für eine Befreiung von der Entrichtung der Parkgebühren nicht ausreichend.

Weitere Anträge zu Ausnahmen in der Parkraumbewirtschaftung

Mittelstreifen Mariendorfer Damm 195-447:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Parken

Sollten Sie auf dem Mittelstreifen Mariendorfer Damm 195-447 parken müssen, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dafür werden Gebühren erhoben:

  • 10,20 Euro für maximal ein Jahr Genehmigung
  • 20,40 Euro für maximal zwei Jahre Genehmigung
  • 10,20 Euro bei Ersatzausstellung bzw. Fahrzeug/Kennzeichenwechsel (die Geltungsdauer der noch laufenden Ausnahmegenehmigung bleibt unverändert)

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

Änderung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung oder Ersatzausstellung

Sie möchten eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung ändern lassen, weil sich beispielsweise Ihr Kennzeichen geändert hat? Sie benötigen eine Ersatzausstellung, da Sie Ihre Betriebsvignette verloren haben? Auch dies müssen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Hierbei werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 15 € je Fahrzeug bzw. für eine Ersatzausstellung erhoben.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Parken auf dem Mittelstreifen Mariendorfer Damm 195 - 447

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (184.7 kB) - Stand: April 2025

  • Antrag auf Ersatzausstellung oder Änderung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung - Kennzeichenwechsel oder Ersatzausfertigung

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (184.5 kB) - Stand: April 2025

  • Versicherung an Eides statt bei Verlust einer Vignette

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (164.2 kB) - Stand: April 2025

Fragen zum Thema Parkraumbewirtschaftung

Sie haben Fragen zum Thema Parkraumbewirtschaftung? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere FAQs.