Geflügelpest erreicht Berlin

Pressemitteilung Nr. 047 vom 22.02.2022

Bezirk ordnet Aufstallung nahe des Teltowkanals an

Im Berliner Stadtgebiet wurde das Geflügelpest-Virus bereits bei 13 Wildvögeln festgestellt. Dazu gehören eine Möwe im Bezirk Lichtenberg (Rummelsburger Bucht), ein Mäusebussard in Neukölln (nahe Britzer Garten), zehn Schwäne im Landwehrkanal und eine weitere Möwe in Treptow-Köpenick (Müggelsee).

Hausgeflügelbestände blieben bisher verschont, aber es herrscht ein deutlich erhöhtes Risiko für eine mögliche Virusübertagung und –ausbreitung. Um eine Einschleppung zu verhindern, wurde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine bis vorerst zum 15. März 2022 befristete Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in einem Randstreifen von 1000 Meter nördlich bzw. südlich um den Teltowkanal (bis zur östlichen bzw. westlichen Bezirksgrenze) angeordnet.

Die entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde als öffentlicher Aushang im Rathaus Schöneberg, John F. Kennedy Platz in 10825 Berlin und im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165 in 12099 Berlin sowie zusätzlich auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht.

Bislang sind dem amtstierärztlichen Dienst im Bezirk keine Infektionen von Wild- und Wassergeflügel, einschließlich Greif- und Rabenvögeln bekannt. Im Falle einer solchen Feststellung wird im Umkreis von 1000 Meter um den Fundort eine befristete Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet.

Apell an die Geflügel- und Vogelhalter_innen:

Der Schutz der von der hochansteckenden Geflügelseuche gefährdeten Tiere hat oberste Priorität. Eine Überprüfung der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen und eine erhöhte Wachsamkeit in den Geflügelhaltungen und Vogelbeständen werden derzeit geraten. Jeglicher, auch indirekter, Kontakt zu Wildvögeln soll dringend vermieden werden! Tränken, Ausläufe, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände dürfen keinen Kontakt zu Wildvögeln ermöglichen. Plötzlicher Legeleistungsabfall und Todesfälle sind hoch verdächtig für die Geflügelpest und bedürfen tierärztlicher Überprüfung.

Erkrankungs- und Todesfälle sind unverzüglich bei der zuständigen Veterinäraufsicht zu melden.

Nicht gemeldete Geflügelhaltungen, wie auch Änderungen zu bereits gemeldeten Angaben zur Kontaktaufnahme oder dem Tierbestand, sind unverzüglich mitzuteilen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Webseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

Appell an die Bevölkerung:

  • Bei dem Fund eines verendeten Wildvogels wenden Sie sich sofort an die zuständige Behörde! (Vorsicht: Bitte nicht aufsammeln und berühren!)
  • Beobachtung von unnatürlichem Verhalten (z.B. Kopfkreisen) eines Wasservogels an die zuständige Behörde weitergeben!
  • Haustiere von toten Wildvögeln fernhalten!
  • Bitte die Leinenpflicht für Hunde einhalten!

Möglich sind auch Übertragungen auf manche Säugetiere, z.B. Hunde (dabei auch Füchse: aus Estland wurde bereits eine bestätigte Infektion gemeldet) und Katzen (gemeldete Fälle von der Insel Rügen sowie aus Österreich). Katzen sollten im zehn-Kilometer-Radius um den Fundort eines infizierten Vogels vorbeugend im Haus bleiben.

Mehr Informationen zum Thema Geflügelpest, zur Anzeige beim Fund von Wildvogelkadavern und wie Sie sich am Fundort verhalten müssen, finden sie auf der Themenseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie in der letzten diesbezüglichen Pressemitteilung.