Im Jahr 2018 wurde in einer durch den Senat beauftragten Evaluation des PartIntG der Stand der Umsetzung seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2010 untersucht. Dazu befragte die mit der Evaluation beauftragte Syspons GmbH viele Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft nach ihren Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes und dazu, wo aus ihrer Sicht etwas geändert werden müsste. Während der Evaluation und danach fanden viele Workshops, Fachgespräche und Runden statt, um die Weiterentwicklung des PartIntG zu diskutieren.
Die wichtigsten Ergebnisse waren, dass das Gesetz zu wenig bekannt ist und dass die darin festgehaltenen Vorgaben zu unklar, zu wenig konkret und folglich zu wenig umgesetzt sind. Auch sind einige Konzepte und Begriffe nicht zeitgemäß oder passen nicht zu den eigentlichen Zielen des Gesetzes.
Die Ziele des Gesetzes sind nach wie vor aktuell. Sie sind sogar noch dringlicher geworden: sowohl durch die Bevölkerungsentwicklung in der Einwanderungsstadt Berlin, als auch durch den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst. Die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte unter den Beschäftigten des Landes Berlin sowie in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens ist auch eine Frage der Demokratie und Gerechtigkeit: Es ist wichtig, dass Berlinerinnen und Berliner mit Migrationsgeschichte gleichberechtigten Zugang zum Staatsdienst und wichtigen Entscheidungspositionen haben. Auch, um dort Ihre Kompetenzen einzubringen sowie Interessen und Perspektiven, die noch zu wenig präsent sind. Durch die Novelle soll die Umsetzung der Gesetzesziele besser gelingen.