Vom 29. Januar bis 31. März 2024 findet die anonyme, freiwillige und nicht personenbezogene Befragung aller Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlins zum Migrationshintergrund statt. Der Zeitraum wurde verlängert. Weitere Informationen

Der Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma

Ausgangslage und Hintergrund

Roma sind mit zehn bis zwölf Millionen Mitgliedern die größte ethnische Minderheit in Europa. Roma ist ein Überbegriff und bezeichnet verschiedene Roma-Gruppen im Bewusstsein der Vielfalt dieser Gruppen. Sie leben oftmals in Armut und haben insbesondere in Südosteuropa keinen ausreichend Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zum Bildungssystem und zu angemessenem Wohnraum. Viele sind in ihren Herkunftsländern arbeitslos und ohne Obdach. Dies betrifft sowohl Roma mit einer EU-Staatsangehörigkeit wie auch Roma aus dem Balkan (Drittstaatsangehörige), die in der EU leben.

Viele Roma aus anderen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien kommen nach Berlin, da sie sich hier Arbeit und eine bessere Lebenssituation für sich und ihre Familien erhoffen. Sie kommen meist aus prekären Verhältnissen, was eine unzureichende gesundheitliche Versorgung und geringe Schul- beziehungsweise Ausbildungserfahrungen mit sich bringt. Sie haben vielfach Ausgrenzungen und Diskriminierungen in ihren Herkunftsländern erlebt. Als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben Roma aus Bulgarien, Rumänien und Polen die vollen Freizügigkeitsrechte und damit auch in Berlin die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Wie viele Personen sich als Roma verstehen, wird nicht erfasst, da es in Deutschland keine statistische Erfassung ethnischer Zugehörigkeit gibt.

Die Europäische Kommission hat die Situation der Roma in der EU analysiert und die Mitgliedstaaten 2011 dazu aufgefordert, umfassende Strategien zur Einbeziehung der Roma zu beschließen, damit ihre Alltagssituation spürbar verbessert wird. Hiermit verfolgt die EU auch ihr Ziel und ihre Aufgabe, Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in den Mitgliedstaaten zu bekämpfen.

Der Berliner Senat hat vor diesem Hintergrund die „Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma“ 2012 beschlossen, die beinhaltete, einen mittelfristigen Aktionsplan zu entwickeln. Der Aktionsplan soll den durch die zunehmende Einwanderung von Roma nach Berlin bedingten neuen Bedarfslagen begegnen.

Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma (Aktionsplan Roma)

2013 hat der Berliner Senat den Aktionsplan Roma beschlossen und nimmt damit seine Verantwortung wahr, für jeden, der in Berlin lebt, die Möglichkeit für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der Berliner Senat ist sich der besonderen historischen Verantwortung bewusst, die Rechte von Roma zu respektieren und zu schützen. Während des Nationalsozialismus wurden in Deutschland nach Schätzungen eine halbe Millionen Roma und Sinti ermordet.

Gleichzeitig weist der Berliner Senat darauf hin, dass die Ursachen für Armutswanderungen in den Herkunftsländern gezielt bekämpft werden müssen. Für das Land Berlin, die städtischen Institutionen und die Bezirke stellt die verstärkte Zuwanderung der letzten Jahre eine enorme Herausforderung dar. Der Senat ist sich der Gefahr bewusst, mit einer verallgemeinernden Beschreibung über die Situation ausländischer Roma in Berlin Stereotype und Zuschreibungen zu wiederholen und damit zu festigen. Die besonderen Bedarfe, auf die mit diesem Aktionsplan reagiert werden soll, bestehen nicht für alle ausländischen Roma und insbesondere auch nicht für alle in der gleichen Weise. Zudem bestehen bestimmte Bedarfe auch für andere Bevölkerungsgruppen. Für diese sind die Maßnahmen des Aktionsplan Roma offen.

Die bestehenden Regelsysteme allein können zurzeit die Folgen einer verstärkten Zuwanderung und die dringenden und elementaren Bedarfe von neu zugezogenen Roma-Familien nicht vollständig auffangen.
Der Aktionsplan Roma bündelt ressortübergreifend Maßnahmen zur Einbeziehung ausländischer Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus. Er verfolgt das Ziel, die Instrumente der Daseinsfürsorge von Senat und Bezirken dort zu öffnen, wo eine Versorgung der neuen Zuwanderergruppen noch nicht möglich ist. Dafür werden temporär zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen sind in vier Handlungsfeldern organisiert: Bildung, Jugend und Ausbildungschancen, Gesundheitliche Versorgung und Soziales, Wohnen und Konflikte im Stadtraum, Integrationsperspektiven – Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

In einem zweijährigen Rhythmus wird über die Umsetzung des Aktionsplans Roma dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet. In dem ersten Umsetzungsbericht von 2015 und im zweiten Umsetzungsbericht von 2017 wurde detailliert über die von den Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und Trägern umgesetzten Maßnahmen berichtet.

Evaluation und weiterführende Informationen

Für 2018 und 2019 ist Minor – Wissenschaft Gesellschaft mit der Evaluation des Aktionsplans Roma beauftragt. Die Evaluation dient dazu eine Basis für die Weiterentwicklung des Aktionsplans Roma zu schaffen. Nach den vergangenen fünf Jahren sollen die bisher gesetzten Schwerpunkte überprüft und gegebenenfalls neu justiert werden, um die übergeordneten Ziele des Aktionsplans – die Einbeziehung ausländischer Roma sowie die Bekämpfung von Antiziganismus – besser zu verfolgen.

Informationen zur Evaluation sowie Dokumente zum Aktionsplan Roma sind hier veröffentlicht:
https://minor-wissenschaft.de/portfolio/evaluation-aktionsplan-roma/.