Auf dem Stimmzettel für die Allgemeine Liste dürfen bis zu 10 Stimmen vergeben werden, auf den anderen Listen jeweils eine Stimme; das Gleiche gilt für die Stellvertretungen. Für jede sich bewerbende Person darf nur eine Stimme abgegeben werden, eine Stimmenhäufung ist nicht erlaubt.
Bei der Auszählung werden zunächst nach Stimmenmehrheit die Plätze auf der Liste Schwarzer Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft (Liste 2), Liste jüdischer Menschen (Liste 3) und Liste muslimischer Menschen besetzt. Wer die meisten Stimmen auf der jeweiligen Liste auf sich vereint, erhält einen Sitz im Beirat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für diese Listen findet keine Quotierung statt.
Auch auf der allgemeinen Liste werden in einem ersten Schritt alle Stimmen gezählt und eine Rangliste erstellt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über den Platz auf der Rangliste. Die Personen auf den Plätzen 1–10 der Rangliste sind in den Beirat gewählt, sofern durch die Quotierungen nicht noch Änderungen vorgenommen werden.
In einem zweiten Schritt wird ermittelt, ob unter den Plätzen 1–10 der Rangliste mindestens eine Vertretung der Aussiedler*innen, eine Vertretung geflüchteter Menschen und eine Vertretung einer Selbstorganisation lesbisch, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher (LSBTI) Menschen mit Migrationsgeschichte gewählt wurde. Falls nein, rückt die Person mit der höchsten Stimmzahl, die die Vertretung sichern kann, nach oben und erhält einen Platz im Beirat. Die anderen Personen auf der Rangliste rücken entsprechend einen oder mehrere Plätze nach unten.
Anschließend wird ermittelt, ob auf den Plätzen 1–10 der Rangliste der Allgemeinen Liste und auf den gewählten Sitzen der Listen 2, 3 und 4 mindestens 7 Frauen vertreten sind. Falls nein, rücken nur auf der Allgemeinen Liste die nötige Anzahl an Frauen mit den meisten Stimmen, die noch nicht auf den Plätzen 1–10 der Rangliste stehen, in der Rangliste nach oben, ohne jedoch bereits quotierte Vertretungen zu verdrängen.
Schließlich wird ermittelt, ob in allen vier Listen mindestens je eine transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Person vertreten ist. Falls nein, wird jeweils eine Vertretung in die Allgemeine Liste quotiert. Auch hier werden keine bereits quotierten Personen verdrängt.
Sofern nach Abschluss der Auszählung und Quotierung keine Vertretung der Aussiedler*innen, geflüchteter Menschen und Vertretung einer Selbstorganisation lesbisch, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher (LSBTI) Menschen mit Migrationsgeschichte oder nicht ausreichend Frauen im Beirat vertreten sind, bleiben diese Sitze unbesetzt und müssen nachgewählt werden.
Die Stellvertretungen werden nach dem gleichen Verfahren ermittelt, sobald die Besetzung des Beirats festgestellt wurde.
Hat sich eine Person für einen Sitz und als Stellvertretung beworben und hat sie für beides ausreichend Stimmen erhalten, wird davon ausgegangen, dass sie den Sitz wahrnehmen möchte.