Die Senatsverwaltung sucht Träger für die Umsetzung des Landesrahmenprogramms Integrationslots in den Berliner Bezirken. Interessenbekundungen können bis 27.07.2026 eingereicht werden. Alle Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie im am Ende dieser Seite.
Integrationslots:innen Berlin
Bild: IntMig
Inhaltsverzeichnis
- Rolle und Aufgaben der Integrationslots:innen
- Merkmale der Tätigkeit als Integrationslots:in
- Sie haben Interesse an einer Arbeit als Integrationslots:in?
- Interessenbekundung: Landesrahmenprogramm Integrationslots:innen 2027
- Häufige Fragen (FAQ) Stand: 17. Juli 2026
- Fachstelle der Integrationslots:innen
- Träger des Landesrahmenprogramms Integrationslots:innen
Häufige Fragen (FAQ) Stand: 17. Juli 2026
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Wie hoch ist der erforderliche Eigenanteil?
Die Zuwendungssumme beträgt bis zu 98 Prozent der Gesamtsumme. Die veranschlagten 98 Prozent sind die Angaben unter den jeweiligen Losen auf der Seite der veröffentlichten Interessenbekundung. Die Höhe des Eigenanteils ist auf zusätzlich mindestens zwei Prozent festgelegt. Der Höchstbetrag liegt hier bei 11.400,00 €. Die Summe ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zuwendungssummen pro Bezirk i.H.v. ca. 570.000,00 €. Bei den Eigenmitteln muss es sich um förderfähige Ausgaben handeln.
Als Eigenmittel können ins Projekt auch geldwerte Leistungen eingebracht werden. Dazu zählen eigene Räumlichkeiten, Schulungsangebote sowie Geräte. Fortbildungen, die über die angebotenen Basis- und Zusatzqualifizierungen hinausgehen sind förderfähig und finanzierbar aus Eigenmitteln, wenn sie dem Projektzweck dienen. Die geldwerten Leistungen dürfen nicht bereits durch andere Projekte finanziert werden.
Auch die Überschreitung der zwölf Prozent Sach- und Verwaltungsgemeinkosten kann durch (förderfähige) Eigenmittel erfolgen. Nicht förderfähige Eigenmittel zählen nicht zu den 2% Eigenmitteln und müssen darüber hinaus ins Projekt eingebracht werden. Zu den nicht-förderfähigen Ausgaben zählen bspw. hauseigene Tarife, die zu einer Besserstellung führen.
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Wie sind Tarifmittel zu kalkulieren?
Die Tarifmittel sind innerhalb der in den Losen genannten Summe zu kalkulieren.
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Wie werden Sach- und Verwaltungsgemeinkosten (Overhead) abgerechnet?
Die Overhead-Pauschale i.H.v. fünf Prozent soll im Finanzierungsplan unter Punkt 4.3. (anteilige Geschäftsstelle) eingetragen werden. Die Posten aus der Overhead-Pauschale dürfen nicht gesondert in anderen Sachkostenpositionen nochmals abgerechnet werden.
Zur anteiligen Overhead-Pauschale zählen:- Personal außerhalb des Projektes, wie z.B. Geschäftsführung, Rechnungs- und Personalwesen, Zuwendungssachbearbeitung, IT-Betreuung, Sekretariat, allgemeine Verwaltung
- Miet- und Mietnebenkosten für dieses Personal
- Allgemein übliche Büroausstattung für dieses Personal
- Büro-/Verbrauchsmaterial für dieses Personal (z.B. Toner, Kopien. Porto- und Versandkosten)
- Telekommunikations- und Internetkosten für dieses Personal
- Pflichtbeiträge zu Berufsgenossenschaften und Berufsverbänden für dieses Personal
- Ausgaben für Qualitätsmanagementsysteme und allgemeine Schulungsveranstaltungen für die Projektmitarbeitenden
- Ausgaben für Datenschutz, Brandschutz, Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, etc.
- Ausgaben für externe Dienstleister (z.B. Abrechnungsservice, Lohnbüro, Steuerbüro)
- Allgemeines Informationsmaterial (z.B. Flyer, Newsletter, Visitenkarten) des Vorhabenträgers
- Nicht ausschließlich projektbezogene Web-Präsenzen
- Ausgaben für Mitgliedschaften in Kammern und Verbänden
- Ausgaben für Wirtschaftsprüfung, Pflichtversicherungen, Steuern/Abgaben
- Sonstige Verwaltungsgemeinkosten
- Versicherungen und Zahlungsmittelentgelte
- Rechts- und Beratungskosten
Die Overheadpauschale bezieht sich nur auf den Geschäftsbereich. Sachkosten, die direkt durch das Projektpersonal benötigt werden, können innerhalb der 7% abgerechnet werden.
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Wie werden Reisekosten abgerechnet?
Es ist nur der Arbeitgeberanteil am Deutschlandticket-Job förderfähig. Alternativ kommen nur Einzeltickets oder übertragbare Umweltkarten AB in Frage, die nur für Dienstfahrten genutzt werden dürfen und übertragbar sind, d.h. von mehreren Mitarbeiter*innen genutzt werden können.
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Wie sind die Wirt-Unterlagen und weiteren Anlagen auszufüllen?
Die Wirt-Unterlagen sollen unter den Punkten:
- Maßnahmennummer
- Vergabenummer
nicht ausgefüllt werden, da es sich nicht um eine Vergabe handelt. Tragen Sie unter „Maßnahme“ bitte das bezirkliche Los und die Interessenbekundung im Landesrahmenprogramm Integrationslots:innen ein. Füllen sie nur die relevanten Felder (z.B. zur Frauenförderung) aus. Bestätigen Sie die Kenntnisnahme jedes Dokuments mit einem Stempel und Unterschrift.
Die Erklärung „keine unbeglichenen Rückforderungen des Landes Berlin“ kann formlos in einem separaten Dokument erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür ein internes Dokument mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Trägerstempel.
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Wie ist der Qualifikations-, Zeit- und Arbeitsplan einzureichen?
Der Qualifikations-/Zeit- und Arbeitsplan bezieht sich auf die möglichen Qualifikationen des Personals sowie die geplanten Einsatzorte und -zeiten (bspw. in einer monatlichen Darstellung). Der Qualifikations-/Zeit- und Arbeitsplan darf als separate formlose Anlage (tabellarisch) angehängt werden. Darüber hinaus ist es möglich, diese Informationen im Konzept einzufügen. Die Stellen können auch bereits mit den Qualifikationsprofilen hinterlegt werden, müssen aber nicht mit Namen versehen werden. Die Angabe „N.N.“ ist ausreichend.
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Wie ist der Personalschlüssel geregelt?
Der Personalschlüssel von 1:7 bezieht sich auf eine VZÄ als Teamleitung bzw. Projektkoordination zu sieben VZÄ Integrationslots:innen. Bei weniger oder mehr VZÄ wird der Personalschlüssel entsprechend heruntergesetzt oder erhöht. Es ist auch möglich, unterhalb des Personalschlüssels von 1:7 beim Anteil der Teamleitung/Projektkoordination zu bleiben, wenn dies die Projektumsetzung nicht gefährdet.
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Welche Zeichenbeschränkungen gelten für die einzureichenden Dokumente?
Die Trägerdarstellung ist auf 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen beschränkt. Das entspricht in etwa 1,7 Normseiten.
Das Konzept ist auf 18.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt. Das entspricht in etwa 10 Normseiten.
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Dürfen Tochterorganisationen von Trägern Interesse für weitere Lose bekunden?
Träger und mit ihnen verbundene Unternehmen, insbesondere Mutter- und Tochtergesellschaften, werden im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet. Eine wirtschaftliche Einheit kann insgesamt nur eine Interessenbekundung für ein Los abgeben. Mehrere Interessenbekundungen verbundener Unternehmen für unterschiedliche Lose gelten als Mehrfachbewerbung und die zuständige Senatsverwaltung behält es sich vor, diese aus dem Verfahren auszuschließen.
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Dürfen Trägerverbünde ein Interesse bekunden?
Ein Trägerverbund ist nicht ausgeschlossen. Der federführende Träger (Zuwendungsempfänger) übernimmt die Gesamtkoordination, das Finanzmanagement bzw. verantwortet die korrekte Abrechnung des Projekts, die Qualitätssicherung sowie das Berichtswesen. Zwischen den Verbundpartnern sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen abzuschließen, die insbesondere die Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten sowie Verfahren der Qualitätssicherung regeln.
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Wo sollen Angaben zum Träger gemacht werden?
Angaben zum Träger können in der Selbstdarstellung des Trägers erfolgen. Dazu zählen administrative Erfahrung, Organisations- und Kooperationsstruktur. Weitere Angaben können ggf. auch im Konzept dargestellt werden.
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Welche Eingangsfristen gelten?
Als Datum der Interessenbekundung gilt das Datum der elektronischen Einreichung per E-Mail. Die einzureichenden Unterlagen in Papierform müssen spätestens am 27.07.2026 bei der Post aufgegeben worden sein; maßgeblich ist der Poststempel. Interessenbekundungen, die verspätet eingereicht werden oder deren Poststempel nach dem 27.07.2026 datiert ist, können nicht berücksichtigt werden.
Stand: 24.07.2026
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Fachkonzept für das Landesrahmenprogramm Integrationslots:innen Berlin
PDF-Dokument (808.3 kB)
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Förderkriterien des Landesrahmenprogramms Integrationslots:innen
PDF-Dokument (316.7 kB)
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Konzept für das Interessenbekundungsverfahren
DOCX-Dokument (156.8 kB)
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Finanzierungsplan für das Landesrahmenprogramm Integrationslots:innen Berlin 2027
XLSX-Dokument (14.9 kB)
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Bewerbungsformular
DOCX-Dokument (224.8 kB)
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Selbstdarstellung des Trägers
DOCX-Dokument (157.1 kB)
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – Teil B
DOCX-Dokument (45.8 kB)
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
DOCX-Dokument (35.2 kB)
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)
PDF-Dokument (174.7 kB)
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Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
DOCX-Dokument (54.6 kB)
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Bewertungsmatrix für das Interessenbekundungsverfahren
PDF-Dokument (53.8 kB)
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Wissenschaftliche Expertise
PDF-Dokument (560.7 kB) - Stand: 2024
Kontakt
Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat
- Tel.: (030) 901723-163
- Fax: (030) 9028-3141
- E-Mail an die Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration des Berliner Senats