Der Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma

Grafik für den Aktionsplan Roma

Der Berliner Senat hat 2013 den Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma beschlossen. Damit übernimmt der Senat die Verantwortung, für jeden Person, die in Berlin lebt, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Der Aktionsplan entstand im Kontext der Einwanderung rumänischer und bulgarischer Staatsbürger*innen nach Berlin, darunter Angehörige der ethnischen Minderheit der Rom*nja. Er dient als Interventionsinstrument gegen die vielfältigen Hindernisse beim Zugang zu Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozial- und Familienleistungen.

  • Historische Verantwortung: Der Senat erkennt die besondere Pflicht an, die Rechte von Roma zu respektieren und zu schützen. Während des Nationalsozialismus wurden in Deutschland circa eine halbe Million Rom*nja und Sinti*zze ermordet.

Ziele und Struktur des Aktionsplans

Der Aktionsplan richtet sich vor allem an Familien, die in prekären Verhältnissen leben. Die Angebote sind niedrigschwellig und in den besonders nachgefragten Sprachen Bulgarisch, Romanes, Rumänisch sowie teilweise Polnisch verfügbar.

Die Maßnahmen sind in vier Handlungsfelder unterteilt:

  • Bildung, Jugend und Ausbildungschancen
  • Gesundheitliche Versorgung und Soziales
  • Wohnen
  • Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Gefördert werden Projekte zu den Themen:

  • Sozialberatung und Sprachmittlung
  • Vorübergehende Unterbringung für Familien mit Kindern, die noch keine Leistungen nach dem SGB II/XII beziehen
  • Community-Building
  • Bekämpfung von Antiziganismus

Wichtig: Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen betreffen nicht alle eingewanderten Rom*nja und auch nicht alle in gleicher Weise. Bestimmte Bedarfe bestehen auch für andere Bevölkerungsgruppen, denen die Maßnahmen ebenfalls offenstehen.

Evaluation und Weiterentwicklung des Aktionsplans

Zwischen 2018 und 2019 wurde der Aktionsplan durch die Minor Wissenschaft Gesellschaft mbH evaluiert, dabei wurden zivilgesellschaftliche und staatliche Akteur*innen einbezogen.

Auf Basis der Ergebnisse und unter Beteiligung von Rom*nja-Selbstorganisationen wurde 2019 ein Weiterentwicklungsprozess gestartet, der den Fokus auf Antidiskriminierung und Partizipation legt.

Demnächst wird auf Grundlage des Berliner Partizipationsgesetzes der Beirat für Angelegenheiten der Rom*nja und Sinti*zze eingesetzt. Dieses Gremium wird den Senat in Fragen, die die Rom*nja-Communities betreffen, mit Empfehlungen beraten. Der Beirat wird sich aus Vertreter*innen der in Berlin lebenden Rom*nja- und Sinti*zze-Communities sowie der für Integration, Antidiskriminierung und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen zusammensetzen.

Weitere Informationen zur Evaluation sowie Dokumente zum Aktionsplan finden Sie hier.

Umsetzungsberichte

In einem zweijährigen Rhythmus wird dem Abgeordnetenhaus über die Umsetzung des Aktionsplans Bericht erstattet. Die Berichte sind über die nachfolgenden Downloads abrufbar.

  • Fünfter Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma (2021 – 2022)

    PDF-Dokument - Stand: 24. Oktober 2023; Größe: 1,10 MB

  • Vierter Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma (2019 – 2020)

    PDF-Dokument - Stand: November 2021; Größe: 1,20 MB

  • Dritter Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma (2017 – 2018)

    PDF-Dokument - Stand: 26. November 2019; Größe: 546 KB

  • Zweiter Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma (2015 – 2016)

    PDF-Dokument - Stand: 29. August 2017; Größe: 1,20 MB

  • Erster Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma (2013 – 2014)

    PDF-Dokument - Stand: 29. September 2015; Größe: 679 KB

Kontakt

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat