Bild: LADS
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Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze ist im § 18 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) verankert. Dort sind die Aufgaben und die Zusammensetzung des Beirats gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus macht der Paragraph Vorgaben zur Umsetzung der Wahl des Beirats. Näheres regelt eine Wahlordnung.
Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt mehrmals im Jahr. Die Bildung von Arbeitsgruppen ist möglich, um einzelne Aspekte vertieft zu bearbeiten.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt bei Fragen der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und Sinti*zze im Land Berlin. Die Beratung betrifft alle Ressorts der Senatsverwaltungen und zielt darauf ab, auf Hürden sowie Diskriminierung hinzuweisen und an ihrer Überwindung zu arbeiten.
Im Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze arbeiten Vertreter*innen aus Sinti*zze- und Rom*nja-Communities mit Expertise auf dem Gebiet der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und Sinti*zze mit Vertretungen der Berliner Senatsverwaltungen zusammen. Die Vertreter*innen der Sinti*zze und Rom*nja werden in den Beirat gewählt. Die Vertretungen der Senatsverwaltungen werden entsandt.
Der Beirat kann die Aufnahme zusätzlicher beratender Mitglieder beschließen, insbesondere um die gesellschaftliche Vielfalt der Rom*nja und Sinti*zze in der Stadtgesellschaft hinreichend abzubilden.
Der Beirat besteht aus sechs gewählten stimmberechtigten Mitgliedern aus den Communities der Sinti*zze und Rom*nja sowie der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Integration, der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Antidiskriminierung, der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Jugend und Familie und dem oder der Beauftragten des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration. Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt und nehmen ihr Amt ehrenamtlich wahr.
Im Wahlverfahren soll darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung der gewählten Mitglieder die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten widerspiegelt. Bei mindestens 50 Prozent der gewählten Mitglieder muss es sich um Frauen handeln. Je mindestens ein Sitz ist vorgesehen für eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines EU-Mitgliedstaats sowie eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines Drittstaates.
Der Beirat kann die Aufnahme zusätzlicher beratender Mitglieder beschließen.
Die zivilgesellschaftliche Geschäftsstelle des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze unterstützt den Beirat fachlich, organisatorisch und koordinierend, übernimmt Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Erstellung von Einladungen, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Protokollen.
Zudem organisiert sie den regelmäßigen Austausch mit den Rom*nja- und Sinti*zze-Communities und koordiniert die frühzeitige Beteiligung des Beirats an einschlägigen Vorhaben, Maßnahmen, Strategien, Konzepten und Programmen des Senats (§ 18 Abs. 2 PartMigG).
Als zentrale Anlaufstelle informiert und berät sie zu Aufgaben, Arbeitsweise und Beteiligungsmöglichkeiten des Beirats, begleitet die Wahlen und unterstützt den Prozess durch Öffentlichkeitsarbeit. Ergänzend erstellt sie einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Träger ist das Rroma-Informations-Centrum e.V., gefördert im Rahmen des Landesprogramms “Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus” der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung IV (LADS).