Nominierungsformular 2022
Bis zum 8. März konnten Nominierungen für den Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit eingereicht werden.
Bild: SenJustVA, LADS
Bis zum 8. März konnten Nominierungen für den Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit eingereicht werden.
Informationen zur Jury des Berliner Preises für Lesbische* Sichtbarkeit Die Jury
Die Preisverleihung des Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit ist alle zwei Jahre ein wichtiger Tag im Kalender der Regenbogenhauptstadt. Preisverleihung
Die Unsichtbarkeit von Lesben* ist kein isoliertes Randthema, sondern zieht sich systematisch durch alle Bereiche der Gesellschaft. Dabei haben Lesben* die Stadt Berlin an vielen Stellen positiv und nachhaltig verändert und Sichtbarkeiten hinterlassen, die jedoch nicht ausreichend gewürdigt werden. Oder aber ihre sexuelle Identität wird bewusst verschwiegen und bedient eine heterosexuelle Vorannahme.
Das Land Berlin möchte sich für lesbische* Sichtbarkeit einsetzen. Was wäre dafür besser geeignet als die Menschen ins Rampenlicht zu rücken, die das Tag für Tag tun? Der Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit ist daher nicht nur eine Würdigung, sondern ist selbst auch ein Mittel, Sichtbarkeit herzustellen.
Der Begriff „Lesbe“ ist historisch bereits weiter gefasst als ein reiner Verweis auf eine sexuelle Orientierung. So konnte innerhalb der Lesbenbewegung das Phänomen Intersektionalität schon früh diskutiert und mitgedacht werden. Eine Erweiterung des Begriffes mit einem Sternchen oder den Vorsilben „Trans“ und „Cis“ ist daher eigentlich unnötig.
Aus klarstellenden Gründen verwendet der „Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit“ dennoch den sogenannten Gender-Star, um Mehrfachzugehörigkeiten, Abweichungen sowie unterschiedliche Haltungen „Lesbe“ noch deutlicher sichtbar zu machen. Dies dient auch der Herstellung von intersektionalen Sichtbarkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Beeinträchtigungen, Trans*hintergründen, von Rassismus Betroffenen, ethnischer Herkunft, sozialem Status, Religion, Alter etc.
Der Preis ist an eine Person bzw. Personengruppe zu vergeben. Die Person/en soll/en sich als lesbisch* definieren und durch ihr Handeln zur Sichtbarkeit von Lesben*, lesbischem* Leben, lesbischer* Kultur oder Geschichte in Berlin beitragen. Verstorbene, zuwendungsgeförderte Projekte/Vereine sowie Politikerinnen* können nicht vorgeschlagen werden. Jury-Angehörige sind vom Nominierungsverfahren ausgenommen.
Das Schaffen oder Verstärken lesbischer* Sichtbarkeit kann durch das grundsätzliche Auftreten und/oder durch konkrete Aktivitäten der Person geschehen. Denkbar ist dies zum Beispiel in Form journalistischer Publikationen, politischer Aktionen, wissenschaftlicher oder künstlerischer Beiträge. Es kann darum gehen, dass eine grundsätzliche gesellschaftliche Diskussion angestoßen wird oder dass Lesben* als Gruppe in bestimmten Kontexten erstmalig oder besser wahrgenommen werden.
Der Berlin-Bezug muss sich auf das Wirken der Person beziehen und darf nicht nur zufällig sein. Der Geburts- oder Wohnort ist dabei nicht entscheidend. Infrage kommen vielmehr Personen, die durch ihr Handeln dazu beitragen (oder beigetragen haben), das Bild Berlins als Regenbogenhauptstadt mit Inhalten zu füllen und weiterzutragen.
Der Preis soll deutlich machen, dass zivilgesellschaftliche Prozesse bei einzelnen Personen oder Initiativen, nicht in Institutionen beginnen. So soll diese Auszeichnung gerade diese Art von Eigeninitiativ-Engagement würdigen, die nicht bereits als Projekt oder Verein öffentliche Mittel erhält – eben die klassische Graswurzelarbeit.
Es geht hierbei nicht darum, dass Politikerinnen* per se nicht auszeichnungswürdig wären. Menschen in politischen Ämtern haben größere Privilegien durch ihre Öffentlichkeit und damit einen Wettbewerbsvorsprung. Bei diesem Preis geht es auch darum, die Graswurzelarbeit zu stärken und sichtbar zu machen.
Vorschläge können sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Vereine, Unternehmen, Parteien oder andere Einrichtungen abgegeben werden. Es können auch mehrere Vorschläge von einer Stelle eingereicht werden.
Um lesbische* Sichtbarkeit auf allen Ebenen dieses Preises umzusetzen und um die Deutungshoheit für vorbildhaftes lesbisches* Engagement auch dieser Gruppe zuzugestehen, wird eine fünfköpfige lesbische* Expert*innen-Jury über die Gewinnerin* entscheiden. Das Gremium wird dabei aus den eingereichten Vorschlägen zunächste eine Shortlist aus drei Nominierten bestimmen, unter diesen danach die endgültige Gewinnerin* auswählen. Die Preisträgerin* soll nach Möglichkeit im Folgejahr selbst Teil der Jury werden.
Vor und bei der Verleihung werden die drei Nominierten zunächst alle gleichberechtigt vorgestellt. Erst vor Ort wird dann die endgültige Gewinnerin* verkündet.
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