Überall ist man mit Werbung konfrontiert, die zum Kauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen anregen soll. Darüber hinaus hat Werbung aber auch noch einen subtileren Einfluss: So können Werbebilder dazu beitragen, gesellschaftliche Vorstellungen zu formen und zu reproduzieren. Werbung, die Klischees oder Stereotype abbildet, bestärkt somit bestehende soziale Ungleichheiten. Dies wirkt sich negativ auf unser gleichberechtigtes soziales Zusammenleben aus. Daher ist das Eintreten gegen diskriminierende und sexistische Werbung ein wichtiger Teil der Antidiskriminierungsarbeit.
Der Berliner Senat hat mit dem seit 2019 geltenden Verbot diskriminierender und sexistischer Inhalte auf landeseigenen Werbeflächen einen ersten großen Schritt gemacht. Darüber hinaus wurde in Zusammenarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Federführung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein Rahmenkonzept gegen diskriminierende und sexistische Werbung entwickelt, das im September 2020 vom Berliner Senat beschlossen wurde. Sein Kernstück ist die Einrichtung einer Berliner Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung.