Diskriminierende Werbung

Symbolbild Werbung - Person schaut auf Reklametafel

Überall ist man mit Werbung konfrontiert, die zum Kauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen anregen soll. Darüber hinaus hat Werbung aber auch einen subtileren Einfluss: So können Werbebilder dazu beitragen, gesellschaftliche Vorstellungen zu formen und zu reproduzieren. Werbung, die Klischees oder Stereotype abbildet, kann somit bestehende soziale Ungleichheiten bestärken. Dies wirkt sich negativ auf unser gleichberechtigtes soziales Zusammenleben aus.
Daher hat der Berliner Senat seit 2019 diskriminierende und sexistische Inhalte in den Werberechtsverträgen in Berlin vertraglich ausgeschlossen.

Logo der Berliner Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung

Berliner Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung

Außerdem hat die Berliner Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung zwischen 2021 und 2025 wichtige Sensibilisierungsarbeit in diesem Handlungsfeld geleistet. Die Jury war multiprofessionell, divers, ehrenamtlich und unabhängig mit Fachleuten aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit aus Wissenschaft, Bildung, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft besetzt. Die Mitglieder wurden vom Senator bzw. der Senatorin der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung berufen. Die Arbeit der Jury wurde durch ihre Geschäftsstelle (getragen von Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.) unterstützt.

Weitere Informationen zur Juryarbeit finden Sie weiterhin auf der Website der Jury

Werben ohne Diskriminierung

Die Geschäftsstelle der Jury hat eine hilfreiche Handreichung zum Thema ‘Werben ohne Diskriminierung’ erstellt, die sich an Werbeagenturen und werbende Unternehmen richtet.