Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Farbige Paragraphenzeichen

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Das Abgeordnetenhaus hat es in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.

Dem LADG liegt zudem ein erweiterter Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale zugrunde, so werden zum Beispiel der soziale Status und chronische Erkrankungen einbezogen. Kollektive Rechtsschutzinstrumente – wie das einzelfall- und das strukturbezogene Verbandsklagerecht – sowie eine Ombudsstelle werden dazu beitragen, Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll(er) zu unterstützen. Die LADG-Ombudsstelle unterstützt Personen durch Information, Beratung und Interventionen.

Auf der anderen Seite werden präventive und diversitybezogene Ansätze gezielt gestärkt und die Zielstellung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung verankert.

Nicht zuletzt setzt das LADG ein in dieser Zeit besonders wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzungen und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft.

Erklärfilm zum LADG

Erklärfilm zum LADG
Erklärfilm zu LADG

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  • LADG im Wortlaut

    Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin

    PDF-Dokument (168.5 kB) - Stand: 20.06.2020

Verschiedene Zeichen für Paragraphen mit einem großen roten Zeichen für Paragraphen

Fragen und Antworten zum LADG

Das LADG wurde am 04.06.2020 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten. Die nachfolgenden Erläuterungen dienen als erste Information über Inhalte, Ziele und Möglichkeiten des LADG. Weitere Informationen

Logo LADG-Ombudsstelle

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle unterstützt und berät Sie kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Weitere Informationen

Stempel mit der Beschriftung

Anerkennung als verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband

Das LADG ist von der Zielsetzung getragen, Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll zu unterstützen. Weitere Informationen

Ein Stapel mit Zeitschriften

Materialien rund um das LADG

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Materialien rund um das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) zusammengestellt. Weitere Informationen

Startseite LADG-E-Learning-Programm

E-Learning zum LADG

Das E-Learning-Programm bietet Ihnen die Gelegenheit, sich einen vertieften Überblick über die Regelungen das Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) zu verschaffen. Weitere Informationen