Information und Anmeldung für Kandidierende

Landesbeirat - Kandidierende

Bewerbung für einen Sitz im Berliner Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze gem. § 18 Abs. 5 Partizipationsgesetzes (PartMigG) des Landes Berlin (vom 5. Juli 2021, GVBI. S. 842)

Sie können sich selbst für einen Sitz im Beirat bewerben oder eine Person vorschlagen. Vorgeschlagene Personen müssen ihre Kandidatur spätestens vier Wochen vor der Wahlversammlung schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Bei dieser Erklärung muss die Person Angaben zu § 6 (3) der „Verordnung über das Wahlverfahren zum Beirat für Angelegenheiten von Roma und Sinti“ machen (Kandidatur für Sitz im Beirat, Kandidatur für Stellvertretung oder Kandidatur für Sitz im Beirat und Stellvertretung). Die vorgeschlagene Person kann außerdem freiwillige Angaben machen, die der Umsetzung der Mindestquotierung dienen. Eine Pflicht des Wahlvorstandes zur Aufforderung, ob die vorgeschlagene Kandidatur angenommen wird sowie zur Einsendung der benötigten Angaben, besteht nicht.