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LSBTI Geflüchtete

LSBTI Geflüchtete als besonders schutzbedürftige Gruppe
In Bezug auf LSBTI eröffnet sich vor dem Hintergrund der diskriminierenden Gesetzgebung in verschiedenen Ländern eine spezielle Situation und Bedürfnislage. LSBTI Geflüchtete haben jedoch nicht nur in ihrem Heimatland Repressalien, Diskriminierungen und Gewalt erlebt sondern häufig auch während der Flucht und sind dadurch oft zusätzlich traumatisiert.
Grundsätzlich gibt es keine verlässlichen Zahlen bzgl. LSBTI Geflüchteten. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Anteil der LSBTI Geflüchteten in etwa ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, das wären dann ca. 4 – 8 % LSBTI.
Viele von ihnen möchten sich aus nachvollziehbaren Gründen jedoch nicht outen und leben nach wie vor versteckt. Ob sichtbar oder nicht, LSBTI Geflüchtete benötigen gezielte Unterstützung und Schutz.
Auch deshalb hat das Land Berlin vorausschauend als erstes und noch einziges Bundesland die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTI Geflüchteten in seinem „Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge“ vom 11. August 2015 anerkannt und dies im Masterplan für Integration und Sicherhei bekräftigt. Das ist ein wesentlicher Schritt, denn dadurch haben LSBTI Geflüchtete Anspruch auf besondere Leistungen wie zum Beispiel eine sichere Unterkunft oder auch Hormonbehandlung bei Trans* Geflüchteten.
7-Punkte-Plan
Um LSBTI Geflüchtete umfassend unterstützen zu können, wurde das „Berliner Modell für die Unterstützung von LSBTI Geflüchteten“ mit einem 7 Punkte Plan entwickelt.
Der 7 Punkte Plan umfasst:- gesonderte Unterbringung
- schnelle Erstregistrierung und Vermittlung
- erweiterte Qualitäts- und Unterbringungsstandards
- Gewaltschutzprogramme
- Stärkung der Beratungs- und Hilfestrukturen
- Handlungskompetenzen stärken
- Informationsmaterialien
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Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung
telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag: 09:30 – 16:00 Uhr
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