In Bezug auf LSBTI eröffnet sich vor dem Hintergrund der diskriminierenden Gesetzgebung oder aufgrund von Krieg oder kriegerischen Konflikten in verschiedenen Ländern eine spezielle Situation und Bedürfnislage. LSBTI-Geflüchtete haben jedoch nicht nur in ihrem Heimatland Repressalien, Diskriminierungen und Gewalt erlebt, sondern häufig auch während der Flucht, und sind dadurch oft zusätzlich traumatisiert.
Grundsätzlich gibt es keine verlässlichen Zahlen bezüglich LSBTI-Geflüchteten. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Anteil der LSBTI-Geflüchteten in etwa ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, das wären dann circa 4 bis 8 Prozent LSBTI.
Viele von ihnen möchten sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht outen und leben nach wie vor versteckt. Ob sichtbar oder nicht, LSBTI-Geflüchtete benötigen gezielte Unterstützung, Sicherheit und Schutz.
Auch deshalb hat das Land Berlin vorausschauend als erstes und noch einziges Bundesland die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTI-Geflüchteten bereits in seinem „Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge“ vom 11. August 2015 anerkannt und dies im Berliner Masterplan „Integration und Sicherheit“ vom 24.05.2016, mittlerweile sog. „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter” vom 11.12.2018 sowie im Senatsbeschluss zur Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ im Juli 2019 bekräftigt. Das ist ein wesentlicher Schritt, denn dadurch haben LSBTI-Geflüchtete Anspruch auf besondere Leistungen wie zum Beispiel eine sichere Unterkunft oder auch Hormonbehandlung bei Trans*Geflüchteten.