Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Paragrafen-Zeichen in Blau

Diskriminierung hat viele Gesichter

  • Ein Junge wird von seinen Mit-Azubis als „Schwuli“ beschimpft und gemobbt.
  • Einer Person mit Migrationshintergrund wird der Zutritt zu einer Diskothek verweigert.
  • Eine Wohnungsbewerberin wird aufgrund ihrer Behinderung von einer Hausverwaltung zurückgewiesen.
  • Ohne sachlich rechtfertigenden Grund werden bei einer Stellenanzeige nur Bewerbende unter 50 Jahren gesucht..
  • Die Bewerbung einer jungen Muslima als pharmazeutisch-technische Assistentin in einer Apotheke wird mit Hinweis auf ihr Kopftuch abgelehnt.

Das AGG ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. Es stärkt die Rechte der Betroffenen in zwei Rechtsgebieten: Im Zivilrecht (bei sog. Massengeschäften) und im Arbeitsrecht.

Unser Arbeitsschwerpunkt Recht in DGS

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Video: Unser Arbeitsschwerpunkt Recht in DGS

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Fahne der Europäischen Union

Der europäische Weg zum AGG

Der Weg zum AGG führte über die Umsetzung von vier EU-Richtlinien. Weitere Informationen

Weitere Links

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zum Antidiskriminierungsrecht, als Reader zusammengestellt von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Öffentliches Recht

  • Rechtsgrundlagen zum Antidiskriminierungsrecht

    PDF-Dokument (456.4 kB)

AGG-Chronologie

Ausführliche Chronologie zum bundesdeutschen Weg des AGG, ebenfalls zusammengestellt von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin