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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diskriminierung hat viele Gesichter
- ein Junge wird von seinen Mitschülern als „Schwuli“ beschimpft und gemobbt.
- einer Person mit Migrationshintergrund wird der Zutritt zu einer Diskothek verweigert.
- eine Wohnungsbewerberin wird aufgrund ihrer Behinderung von einer Hausverwaltung zurückgewiesen.
- ohne sachlich rechtfertigenden Grund wird bei einer Stellenanzeige nur um Bewerbungen von Personen unter 50 Jahren gebeten.
- die Bewerbung einer jungen Muslima als pharmazeutisch-technische Assistentin in einer Apotheke wird mit Hinweis auf ihr Kopftuch abgelehnt.
Das AGG ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. Es stärkt die Rechte der Betroffenen.
Unser Arbeitsschwerpunkt Recht in DGS
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Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung
telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag: 09:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 – 14:00 Uhr
- Tel.:
- (030) 90133460
Nahverkehr
- Bus
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-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
- 104
- M46
- N42
- N7X
-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
Weitere Links
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Wortlaut
- Frist bei Klagen wegen Benachteiligung: Arbeitsgerichtsgesetz § 61b
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zum Antidiskriminierungsrecht als Reader zusammengestellt von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Institut für Öffentliches Recht
AGG-Chronologie
Ausführliche Chronologie zum bundesdeutschen Weg des AGG. Ebenfalls zusammengestellt von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität