Herzlich Willkommen bei der

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Unser Beratungsangebot

Die Ombudsstelle unterstützt und berät Sie kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).

Das LADG schützt Sie bei Diskriminierung, die von Berliner Behörden und Berliner öffentlichen Einrichtungen ausgeht.

Das sind zum Beispiel:
• Bürgeramt, Standesamt, Ordnungsamt und andere Ämter
• Senats- und Bezirksverwaltungen
• Polizei und Feuerwehr
• städtische Kitas, Schulen und Hochschulen
• städtische Wohnungsbaugesellschaften
• die Berliner Verkehrsbetriebe und Stadtreinigung
• städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
• städtische Museen, Theater und Bibliotheken
• städtische Krankenhäuser.

Mehr Informationen zum LADG finden Sie hier: Fragen und Antworten zum LADG.

Den Gesetzestext des LADG finden Sie hier: Gesetzestext LADG

LADG-Beratung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose, unabhängige und vertrauliche rechtliche Einschätzung Ihres Falles nach dem LADG. Dann können Sie gemeinsam mit uns entscheiden, wie es weitergeht. Wir handeln nicht ohne ihr Einverständnis. Zu allen anderen rechtlichen Themen teilen wir Ihnen mit, an wen Sie sich ggf. wenden können.

Wenn wir festzustellen, dass Ihr Beschwerdefall vom LADG erfasst ist und wenn Sie das wünschen, bitten wir die Verwaltung oder Einrichtung des Landes Berlin, durch die Sie sich diskriminiert fühlen, um eine Stellungnahme. Wir können auch Akteneinsicht verlangen und andere Auskünfte, die zur Klärung des Vorfalls wichtig sind. Alle öffentlichen Stellen Berlins sind gesetzlich verpflichtet, die Ombudsstelle zu unterstützen und alle Auskünfte zu erteilen.

Unser Auftrag und unser Ziel ist eine außergerichtliche Streitbeilegung. Dazu können wir Handlungsempfehlungen aussprechen, die wir immer mit Ihnen abstimmen. Das kann zum Beispiel eine Entschuldigung, ein klärendes Gespräch, eine Entschädigung oder eine andere Form der Wiedergutmachung sein. Wir können auch empfehlen, diskriminierende Bescheide oder Formulare zu verändern.

AGG-Verweisberatung

In manchen Fällen gilt das LADG nicht, dann verweisen wir Sie an andere Beschwerdestellen. Das betrifft zum Beispiel:

• Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Beschäftigungsverhältnis Beruf
• Diskriminierung durch private Anbieter, zB Supermarkt, Bank, private Vermieter

Hier gilt das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht, sondern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In diesen Fällen hilft Ihnen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierung durch Gerichtsentscheidungen

Hier gilt das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht. Weil Gerichte in ihren Entscheidungen unabhängig sind, können wir Sie dazu nicht beraten. In diesen Fällen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwält*innen können Sie hier suchen. Hier finden Sie Informationen zur Beratungshilfe. und Prozesskostenhilfe.

So erreichen Sie uns

Sie können uns zu Ihrem Fall gern eine E-Mail schicken oder Sie rufen uns an unter (030) 9013-3456. Unsere Sprechzeiten für die telefonische Beratung sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Wenn Sie Sprachmittlung benötigen, schreiben Sie uns bitte.

Wir können aus Kapazitätsgründen leider zur Zeit grundsätzlich keine Beratung vor Ort anbieten.

Zusätzliche Beratungs- und Beschwerdestellen im Land Berlin finden Sie hier: Berliner Beratungswegweiser gegen Diskriminierung

Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die wir zum Bearbeiten Ihrer Diskriminierungsbeschwerde benötigen. Die gesetzliche Ermächtigung dazu ergibt sich aus § 14 Abs. 2 S. 3 iVm Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Eine automatisierte Entscheidungsfindung, Art. 15 Abs. 3 h) DSGVO, findet nicht statt.

Die Daten werden gemäß unserem Datenverarbeitungskonzept nach 1 Jahr (Verweisberatung) und nach 5 Jahren (LADG-Beratung) gelöscht.

Als betroffene Person haben Sie das Recht, uns gegenüber nach Maßgabe der Art. 16 DSGVO, Art. 17 DSGVO und § 35 BDSG eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen bzw. der Verarbeitung zu widersprechen.

Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Maßgabe des Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, (Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin mailbox@datenschutz-berlin.de) als zuständiger Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung erreichen Sie schriftlich oder per Mail:
datenschutz@senjustva.berlin.de
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin.

  • Berliner Beratungswegweiser gegen Diskriminierung

    PDF-Dokument (2.1 MB)