Projektförderung

Schema Zusammenhang - Zahnräder greifen

Grundsatz für eine intersektionale, inkludierende und auf einem Menschenrechtsansatz begründete LSBTI-Fachpolitik im Land Berlin

  • Übergeordnetes Ziel der LSBTI-Fachpolitik ist ein Berlin, in dem alle LSBTI-Menschen auch unter Berücksichtigung von Mehrfachzugehörigkeiten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der LSBTI-Communities, in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt respektiert werden und ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklichen können.
  • Die LSBTI-Fachpolitik versteht sich daher in ihrem Ansatz als intersektional, menschenrechtsorientiert sowie inkludierend und stellt die Würde jedes einzelnen Menschen in den Vordergrund.
  • Die LSBTI-Fachpolitik wirkt Ausgrenzung und Diskriminierung und auf institutioneller und struktureller Ebene und in den verschiedensten LSBTI-Kontexten entgegen, indem die der Fachpolitik zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente darauf ausgerichtet werden, Inklusivität, Respekt, Dialog und Solidarität innerhalb und außerhalb der LSBTI-Communities zu fördern.
  • Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente beinhalten insbesondere die Zuwendungsförderung, die Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne (einschließlich Kampagnen des LSBTI-Fachbereichs), sowie die ministerielle Arbeit.

In diesem Kontext steht auch die Zuwendungsförderung der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung / Fachbereich LSBTI bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS). Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung werden aus Zuwendungsmitteln grundsätzlich Projekte gefördert, die insbesondere die Emanzipation von LSBTI unterstützen, dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen und die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt fördern.

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Mikroprojektförderung „Pride Sommer 2025: Queere Jugend stärken – Sichtbarkeit erhöhen"

Als Regenbogenhauptstadt und Lebensmittelpunkt einer der größten Communitys von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen sowie queeren (LSBTIQ+) Menschen Europas setzt sich die Ansprechperson Queeres Berlin dafür ein, die vielfältigen Lebensweisen und Identitäten von LSBTIQ+ Personen sichtbar zu machen und die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu fördern.
Ein wichtiger Baustein ist dabei die Förderung und Stärkung queerer Jugend und Strukturen, die die Teilhabe von jungen Queers erhöhen wollen – sei es im Bezirk, im Kiez oder auch in der direkten Nachbarschaft. Junge Queers sind jedoch keine homogene Gruppe, ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder ob sie eine Beeinträchtigung haben oder nicht.
Wie können queere Kinder- und Jugendliche gestärkt, ihre gesellschaftliche Teilhabe gefördert und vor allem auch ihre Selbstbestimmung sowie Sichtbarkeit erhöht werden? Der Pride Sommer 2025 möchte mit der Mikroförderung in diesem Bereich kleine Projekte, Veranstaltungen, Workshops und auch Begegnungsformate für und mit jungen Queers fördern.

  • Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren

    DOCX-Dokument (40.2 kB)

  • Bewerbungsunterlagen IBV Pride Sommer 2025

    DOCX-Dokument (37.9 kB)

  • Einwilligung Datenverarbeitung

    DOCX-Dokument (35.1 kB)

LSBTI-Inklusionsfonds

Der LSBTI-Inklusionsfonds des Landes Berlins wurde in 2020 etabliert und hat erfolgreich dazu beigetragen, dass sowohl Angebote für LSBTIQ+ Menschen barriereärmer gestaltet als auch die LSBTIQ+ Communities für die Bedarfe von LSBTIQ+ mit BeHinderung sensibilisiert werden konnten. Das waren zwei wichtige Ziele für dieses Pilotprojekt.
Gefördert wurden vielfältige Maßnahmen wie Sensibilisierungstrainings für Mitarbeitende der Projekte, Gebärdesprachdolmetschung auf Veranstaltungen und bei Beratung, Gestaltung barriereärmerer Projektwebsites, Produktion von Öffentlichkeitsmaterialien in Leichter Sprache oder die Anschaffung von mobilen Rampen, visuellen Feuermeldern, Leitsystemen sowie die Umsetzung kleinerer baulicher Veränderungen. Damit sind wir dem Ziel inklusiverer Angebote für LSBTIQ+ Menschen mit BeHinderung nähergekommen.

In 2025 wird der LSBTI-Inklusionsfonds in seiner jetzigen Form nicht weitergeführt, die Angebote des LADS-geförderten Inklusiven Queeren Zentrums (IQZ) jedoch stehen weiterhin zur Verfügung und werden ausgebaut. Durch Aufstockung der personellen Kapazitäten und Erweiterung der Angebote des IQZ können Berliner Initiativen und Projekte weiterhin umfassend hinsichtlich Inklusion beraten werden und bei der Antragsstellung um Fördermittel bei Dritten (wie z. B. Aktion Mensch) begleitet werden. Projekte und Initiativen können nach wie vor kostenfreie Barrierechecks durchführen lassen, die maßgeblich zur Sensibilisierung beitragen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Inklusiven Queeren Zentrums.

Der Barrierecheck

  • Der Barrierecheck ist kostenfrei und sollte jährlich aktualisiert werden.
  • Der Zeitaufwand beträgt circa 2 bis 3 Stunden und resultiert in Empfehlungen, Grundlage für die Antragsstellung sind.
  • Durchgeführt wird dieser Barrierecheck durch das Projekt „Inklusives Queeres Zentrum – IQZ“ der Trägerorganisation Rad und Tat e.V., gefördert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
  • Das Projekt berät und unterstützt Berliner LSBTIQ+ Projekte und Träger beim Thema Barriereabbau, indem der Status quo in puncto Barrierefreiheit festgehalten und Empfehlungen für Maßnahmen zum Barriereabbau ausgesprochen werden.
  • Mehr Informationen und Terminvereinbarung: www.rut-berlin.de/lsbtiq-infrastruktur

Aktuelle Interessenbekundungsverfahren

Hier erscheinen Bekanntmachungen sowie die Bewerbungsformulare im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Projekten.

Qualitätssicherung

Die zuwendungsgeförderten Projekte zur Beratung, Begleitung und Versorgung von LSBTI-Menschen in Berlin haben in Kooperation mit dem Fachbereich LSBTI Standards für die Beratungsarbeit entwickelt, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. In der Beratungsarbeit Tätige finden qualifizierte Orientierung für die eigene Arbeit. Beratungseinrichtungen können die Standards für die Gestaltung, Ausrichtung und Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Angebote heranziehen. Ratsuchende erhalten nicht zuletzt hilfreiche Informationen darüber, wie zum Beispiel die Beratungseinrichtungen konzeptionell ausgerichtet sind und welche Rahmenbedingungen sie erwarten können. Die im Oktober 2012 veröffentlichten Standards „Qualifizierte Beratungsarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI)“ sorgen für Transparenz der Beratungsangebote für LSBTI-Menschen in Berlin und verstehen sich zugleich als gemeinsam entwickeltes Instrument zur Qualitätssicherung.

Informationen zu den Projektförderbereichen

Logos im Rahmen der LSBTI-Projektförderung (alt: ggLw)

Im Rahmen der Projektförderung im Bereich LSBTI (ehemals ggLw) sind die Träger verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Form auf die Förderung durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hinzuweisen. Folgende Logos sind dabei in folgender Reihenfolge zu verwenden:

  • Logo der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit regenbogenfarbenem be-Berlin-Logo
  • Logo der Landestelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) (Version: LADS – Fachbereich LSBTI)

Alle Logos stehen in den Formaten .jpg, .tiff und .eps sowie in einer englischen Version zur Verfügung und können bei den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs angefordert werden.

Logos im Rahmen der IGSV-Projektförderung (alt: ISV)

Im Rahmen der Projektförderung im Bereich IGSV sind die Träger verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Form auf die Förderung durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hinzuweisen. Folgende Logos sind dabei in folgender Reihenfolge zu verwenden:

  • Logo der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit regenbogenfarbenem be-Berlin-Logo
  • Logo der Landestelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) (Version: LADS – Fachbereich LSBTI)
  • Logo der IGSV (neu)

Alle Logos stehen in den Formaten .jpg, .tiff und .eps sowie in einer englischen Version zur Verfügung und können bei den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs angefordert werden.

Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung

Telefonische Sprechzeiten für Allgemeine Anfragen:
Montag – Donnerstag: 09:30 – 15:30 Uhr; Freitag: 09:30 – 14:00 Uhr

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, uns innerhalb dieser Geschäftszeiten zu erreichen, hinterlassen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer per E-Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.

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