Projektförderung

Schema Zusammenhang - Zahnräder greifen

Grundsatz für eine intersektionale, inkludierende und auf einem Menschenrechtsansatz begründete LSBTI-Fachpolitik im Land Berlin

  • Übergeordnetes Ziel der LSBTI-Fachpolitik ist ein Berlin, in dem alle LSBTI-Menschen auch unter Berücksichtigung von Mehrfachzugehörigkeiten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der LSBTI-Communities, in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt respektiert werden und ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklichen können.
  • Die LSBTI-Fachpolitik versteht sich daher in ihrem Ansatz als intersektional, menschenrechtsorientiert sowie inkludierend und stellt die Würde jedes einzelnen Menschen in den Vordergrund.
  • Die LSBTI-Fachpolitik wirkt Ausgrenzung und Diskriminierung und auf institutioneller und struktureller Ebene und in den verschiedensten LSBTI-Kontexten entgegen, indem die der Fachpolitik zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente darauf ausgerichtet werden, Inklusivität, Respekt, Dialog und Solidarität innerhalb und außerhalb der LSBTI-Communities zu fördern.
  • Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente beinhalten insbesondere die Zuwendungsförderung, die Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne (einschließlich Kampagnen des LSBTI-Fachbereichs), sowie die ministerielle Arbeit.

In diesem Kontext steht auch die Zuwendungsförderung der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung / Fachbereich LSBTI bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS). Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung werden aus Zuwendungsmitteln grundsätzlich Projekte gefördert, die insbesondere die Emanzipation von LSBTI unterstützen, dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen und die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt fördern.

Erfahren Sie mehr zu:

LSBTI-Inklusionsfonds

Der LSBTI-Inklusionsfonds besteht seit 2020 und ermöglicht Projekten und Trägerorganisation, Angebote für die Zielgruppe LSBTI-Menschen inklusiver zu gestalten und mehr Menschen zugänglich zu machen.

Der Antrag auf Zuwendung muss durch eine in Berlin ansässige gemeinnützige juristische Person gestellt werden und dieser zugutekommen. Gefördert werden Maßnahmen von Projekten/Trägerorganisationen mit LSBTI als Zielgruppe, die Barrieren abbauen und eine gleichberechtigte Teilhabe von LSBTI-Menschen, die behindert werden, ermöglichen wollen.
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist ein erfolgter Barrierecheck, der von dem Inklusiven Queeren Zentrum (IQZ) durchgeführt wird. Für mehr Informationen zu den Förderkriterien siehe Factsheet zum Download und die Hinweise auf der Website des Inklusiven Queeren Zentrums.

1. Frist für Barrierechecks: 01.05.2023
1. Frist für Antragsstellung: 01.06.2023

Der Barrierecheck

Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln ist ein erfolgter Barrierecheck.

  • Der Barrierecheck ist kostenfrei.
  • Der Zeitaufwand beträgt circa 2 bis 3 Stunden und resultiert in Empfehlungen, die zur Antragsstellung genutzt werden können.
  • Durchgeführt wird dieser Barrierecheck durch das Projekt „Inklusive LSBTIQ*-Infrastruktur“ der Trägerorganisation Rad und Tat e.V., gefördert durch die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.
  • Das Projekt berät und unterstützt Berliner LSBTI-Einrichtungen beim Thema Barriereabbau, indem der Status quo in puncto Barrierefreiheit festgehalten und Empfehlungen für Maßnahmen zum Barriereabbau ausgesprochen werden.
  • Mehr Informationen und Terminvereinbarung: www.rut-berlin.de/lsbtiq-infrastruktur

Frist für Barrierecheck: 01.05.2021
Frist für Antrag mit Barrierecheck: laufend bis zum 01.06.2021

  • Factsheet „Der LSBTI-Inklusionsfonds“

    PDF-Dokument (277.2 kB)

Aktuelle Interessenbekundungsverfahren

Hier erscheinen Bekanntmachungen sowie die Bewerbungsformulare im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Projekten.

  • Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Mikroprojekte LSBTIQ+ Geschichte

    barrierefrei PDF

    PDF-Dokument (143.2 kB)

  • Bewerbungsformular Mikroprojekte LSBTIQ+ Geschichte 2023

    barrierearmes Word Dokument

    DOCX-Dokument (29.2 kB)

Qualitätssicherung

Die zuwendungsgeförderten Projekte zur Beratung, Begleitung und Versorgung von LSBTI-Menschen in Berlin haben in Kooperation mit dem Fachbereich LSBTI Standards für die Beratungsarbeit entwickelt, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. In der Beratungsarbeit Tätige finden qualifizierte Orientierung für die eigene Arbeit. Beratungseinrichtungen können die Standards für die Gestaltung, Ausrichtung und Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Angebote heranziehen. Ratsuchende erhalten nicht zuletzt hilfreiche Informationen darüber, wie zum Beispiel die Beratungseinrichtungen konzeptionell ausgerichtet sind und welche Rahmenbedingungen sie erwarten können. Die im Oktober 2012 veröffentlichten Standards „Qualifizierte Beratungsarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI)“ sorgen für Transparenz der Beratungsangebote für LSBTI-Menschen in Berlin und verstehen sich zugleich als gemeinsam entwickeltes Instrument zur Qualitätssicherung.

Informationen zu den Projektförderbereichen

Logos im Rahmen der LSBTI-Projektförderung (alt: ggLw)

Im Rahmen der Projektförderung im Bereich LSBTI (ehemals ggLw) sind die Träger verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Form auf die Förderung durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hinzuweisen. Folgende Logos sind dabei in folgender Reihenfolge zu verwenden:

  • Logo der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit regenbogenfarbenem be-Berlin-Logo
  • Logo der Landestelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) (Version: LADS – Fachbereich LSBTI)

Alle Logos stehen in den Formaten .jpg, .tiff und .eps sowie in einer englischen Version zur Verfügung und können bei den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs angefordert werden.

Logos im Rahmen der IGSV-Projektförderung (alt: ISV)

Im Rahmen der Projektförderung im Bereich IGSV sind die Träger verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder ähnlichem in geeigneter Form auf die Förderung durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hinzuweisen. Folgende Logos sind dabei in folgender Reihenfolge zu verwenden:

  • Logo der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit regenbogenfarbenem be-Berlin-Logo
  • Logo der Landestelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) (Version: LADS – Fachbereich LSBTI)
  • Logo der IGSV (neu)

Alle Logos stehen in den Formaten .jpg, .tiff und .eps sowie in einer englischen Version zur Verfügung und können bei den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs angefordert werden.