Informationen für Vereine und Initiativen

Landesbeirat - Vereine

Wahlberechtigt für die Wahl des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze sind Vereine und Initiativen, die bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in der öffentlichen Liste eingetragen sind. Die Vereine und Initiativen müssen:

  • in Berlin aktiv sein und eine Rom*nja- oder eine Rom*nja- und Sinti*zze-Selbstorganisation sein, von der mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder der ethnischen Minderheit der Roma angehören und
  • entweder im Berliner Vereinsregister registriert sein oder über inhaltliche Projekterfahrung sowie eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom_nja und Sinti_zze verfügen
  • sich auf der öffentlichen Liste nach PartMigG § 18 eintragen lassen
  • dem Wahlvorstand mitteilen, wer sie auf der Wahlversammlung repräsentieren soll (wer für den Verein/die Initiative abstimmt)

Jeder Verein/jede Initiative kann bis zu drei Personen entsenden.