Wahl des Beirats

Landesbeirat - WAHL

Die Wahl zum Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze findet am 16.12.2024 statt.

Die sechs stimmberechtigten Mitglieder des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine Stellvertretung zu wählen.

Das Gesetz sieht vor, dass es sich bei mindestens 50 Prozent der gewählten Mitglieder um Frauen handeln muss. Je mindestens ein Sitz ist vorgesehen für eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines EU-Mitgliedstaats sowie eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines Drittstaates. Im Wahlverfahren soll darüber hinaus darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung der gewählten Mitglieder die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten widerspiegelt.

Damit diese Vorgaben erfüllt werden, sieht die Wahlordnung entsprechende Quotierungen vor. Die Personen können bei ihrer Bewerbung angeben, ob und welche dieser Vertretungen sie sein können. Diese Angabe ist nicht öffentlich, sie ist nur für die mit der Wahl befassten Personen einsehbar, es sei denn die Person möchte sie bei ihrer Bewerbung öffentlich machen. Die Angaben über Zugehörigkeiten zu bestimmten Gruppen werden nicht überprüft, es gilt die Selbstauskunft.

Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen, die in Berlin aktiv sind und eine Rom*nja- oder eine Rom*nja- und Sinti*zze-Selbstorganisation sind, von der mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder der Communities der Rom*nja oder Sinti*zze angehören und entweder im Berliner Vereinsregister registriert sind oder über inhaltliche Projekterfahrung sowie eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und/oder Sinti*zze verfügen.

Die Vereine und Initiativen müssen sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in eine öffentliche Liste eintragen.

Wahlverfahren und Quotierung

Die nach wahlberechtigten Vereine und Initiativen erhalten jeweils drei Wahlscheine mit jeweils zwei Stimmzetteln. Pro wahlberechtigtem Verein und wahlberechtigter Initiative sind drei Stimmzettel für die Liste zur Wahl der Mitglieder des Beirats sowie drei Stimmzettel für die Liste zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Beirats vorgesehen.

Nach Auszählung aller gültigen Stimmen wird eine Auflistung aller sich bewerbenden Personen, für die mindestens eine gültige Stimme abgegeben wurde, in absteigender Anzahl der erhaltenen Stimmen erstellt (Rangfolge). Anschließend wird überprüft, ob die Anforderungen der Mindestquotierung erfüllt sind. Befinden sich unter den Personen auf den ersten sechs Plätzen der Rangfolge nicht mindestens drei Frauen, mindestens eine Person mit einem Migrationshintergrund eines EU-Mitgliedstaats sowie mindestens eine Person mit einem Migrationshintergrund eines Drittstaats, müssen die Personen, die in der absteigenden Rangfolge an der nächsten Stelle stehen und die vorstehenden Kriterien erfüllen, vorgezogen werden.
Befinden sich auf der Liste Menschen, die ihre geschlechtliche Identität mit transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär angegeben haben, ist ein Platz im Beirat für eine Person, die diese Voraussetzung erfüllt, vorzusehen. Diese Person wird ggf. vorgezogen.

Feststellung des Wahlergebnisses

Nach Abschluss der Verfahren zur Sicherung der Mindestquotierungen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest. Die Wahl gilt als angenommen, wenn eine gewählte Person nicht unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses widerspricht. Nimmt eine Person die Wahl nicht an, tritt an ihre Stelle die sich bewerbende Person, die ihr in der Rangfolge als nächstes folgt (Mindestquotierung ist erneut zu überprüfen!).

Für den Fall, dass eine Person zugleich als Mitglied im Beirat und als stellvertretendes Mitglied im Beirat gewählt ist, ist sie als Mitglied des Beirats gewählt, außer sie erklärt unmittelbar nach der Auszählung gegenüber dem Wahlvorstand, lediglich stellvertretendes Mitglied im Beirat sein zu wollen