Die Wahl zum Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze findet am 16.12.2024 statt.
Die sechs stimmberechtigten Mitglieder des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine Stellvertretung zu wählen.
Das Gesetz sieht vor, dass es sich bei mindestens 50 Prozent der gewählten Mitglieder um Frauen handeln muss. Je mindestens ein Sitz ist vorgesehen für eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines EU-Mitgliedstaats sowie eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines Drittstaates. Im Wahlverfahren soll darüber hinaus darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung der gewählten Mitglieder die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten widerspiegelt.
Damit diese Vorgaben erfüllt werden, sieht die Wahlordnung entsprechende Quotierungen vor. Die Personen können bei ihrer Bewerbung angeben, ob und welche dieser Vertretungen sie sein können. Diese Angabe ist nicht öffentlich, sie ist nur für die mit der Wahl befassten Personen einsehbar, es sei denn die Person möchte sie bei ihrer Bewerbung öffentlich machen. Die Angaben über Zugehörigkeiten zu bestimmten Gruppen werden nicht überprüft, es gilt die Selbstauskunft.
Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen, die in Berlin aktiv sind und eine Rom*nja- oder eine Rom*nja- und Sinti*zze-Selbstorganisation sind, von der mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder der Communities der Rom*nja oder Sinti*zze angehören und entweder im Berliner Vereinsregister registriert sind oder über inhaltliche Projekterfahrung sowie eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und/oder Sinti*zze verfügen.
Die Vereine und Initiativen müssen sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in eine öffentliche Liste eintragen.