Berlin hat viel Erfahrung in der Unterstützung von Geflüchteten. Seit 2018 gibt es das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter (Gesamtkonzept), das den Rahmen für diese Arbeit bildet. Das Ziel des Konzepts ist es, Geflüchteten zu helfen, sich dauerhaft in die Gesellschaft zu integrieren und aktiv daran teilzuhaben. Das Konzept definiert flüchtlings- und integrationspolitische Schwerpunkte, die Senat und Verwaltung als Orientierung dienen.
Strategien und Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter

Bild: IntMig
Inhaltsverzeichnis
Handlungsfelder des Gesamtkonzepts
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Ankommen und Bleiben
Die Art und Weise, wie Geflüchtete aufgenommen werden und wie die erste Orientierung erfolgt, entscheidet über Ankommen und Teilhabe in Berlin. Ziel ist es, einen menschenwürdigen, zügigen und gut informierten Start zu ermöglichen. Besondere Schutzbedarfe sollen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Dafür werden:
- die Abläufe in den Migrationsbehörden verbessert,
- die Kund*innenorientierung und das Beschwerdemanagement gestärkt,
- die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsstellen ausgebaut
- und Bleibeperspektiven für Geflüchtete mit langjähriger Duldung geschaffen.
Verantwortlich: die für Inneres zuständige Senatsverwaltung
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Unterkunft, Wohnen und Soziales
Geflüchtete Menschen haben oft Schwierigkeiten, Wohnraum zu finden. In der ersten Zeit in Berlin sind sie auf staatliche Unterkünfte angewiesen. Berlin setzt sich dafür ein, Unterkünfte dezentral und in hoher Qualität bereitzustellen. Ziel ist es, Geflüchteten schnell eine stärker selbstbestimmte Wohnsituation zu ermöglichen – ob in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer eigenen Wohnung.
Wichtige Maßnahmen:
- Wichtige Aspekte für die Integration, wie z.B. die Nähe zu Schulen, Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten, bei der Auswahl neuer Unterkünften berücksichtigen,
- Mitbestimmung und Beschwerdemanagement stärken,
- Besondere Schutzbedarfe bei der Unterbringung berücksichtigen,
- Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen.
Verantwortlich: Senatsverwaltung für Soziales
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Gesundheit
Geflüchtete, insbesondere besonders Schutzbedürftige, sollen ihr Recht auf medizinische Versorgung ohne Hürden wahrnehmen können. Dafür werden:
- Übergänge zwischen Leistungsansprüchen (z.B. vom AsylbLG in das SGB II) abgesichert,
- Sprachmittlungen, Peer-To-Peer-Projekte und Lots*innenprogramme ausgebaut,
- das Gesundheitssystem diversitätssensibel geöffnet,
- temporäre Versorgungsstrukturen in die Regelversorgung überführt,
- psychosoziale und psychotherapeutische Angebote erweitert.
Verantwortlich: die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung
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Kinder, Jugendliche, Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Alle geflüchteten Kinder, Jugendlichen und Familien sollen von Anfang an an Bildung und Förderung teilhaben. Maßnahmen sind:
- schnellstmögliche Einschulung in Regelschulen,
- gesicherte Unterrichtsqualität und Sprachförderung in Willkommensklassen,
- leichter Zugang zu Kitas,
- Unterstützung durch Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
- niedrigschwellige Beratungs-, Begleitungs- und Begegnungsangebote für geflüchtete Familien,
- interkulturelle Öffnung und Mehrsprachigkeitsförderung im Regelsystem.
Zusätzlich ermöglicht Berlin allen Geflüchteten – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – den schnellen Erwerb von Deutschkenntnissen durch landesfinanzierte Kurse.
Der Kinderschutz ist verbindlich, besonders in Unterkünften. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten umfassenden Schutz, Förderung und Zugang zu geeigneten Wohnformen.
Verantwortlich: die für Bildung und Jugend zuständige Senatsverwaltung
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Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung
Berlin will Geflüchtete schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt und die Ausbildung integrieren. Sie sollen ihre beruflichen Erfahrungen, Abschlüsse und Kompetenzen anerkennen lassen und weiterentwickeln können, um eine Tätigkeit entsprechend ihrer Qualifikationen auszuüben.
Ziel ist, dass geflüchtete Menschen in Berlin:
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden,
- eine nachhaltig stabile selbstständige Tätigkeit aufnehmen,
- unter fairen Bedingungen arbeiten und existenzsichernd verdienen.
Verantwortlich: die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung
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Hochschulbildung und Wissenschaft
Geflüchtete sollen in Berlin ein Studium aufnehmen, fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Dafür werden:
- Fach-, Sprach- und Brückenkurse angeboten,
- Beratungsangebote gestärkt,
- sozialrechtliche Förderlücken geschlossen,
- aufenthaltsrechtliche Spielräume für Studierende genutzt.
Auch geflüchtete Wissenschaftler*innen sollen ihre Karriere in Berlin beginnen oder fortsetzen können – etwa durch Stipendienprogrammen und die verstärkte Internationalisierung der Hochschulen.
Verantwortlich: die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung
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Sozialräumliche Integration, Kultur und Sport
Integration findet im direkten Wohnumfeld statt. Berlin stärkt deshalb den sozialen Zusammenhalt, verbessert die Infrastruktur und schafft ausreichend Begegnungsangebote.
Das Land Berlin fördert:
- freiwilliges Engagement für und von Geflüchtete(n),
- nachbarschaftliche Initiativen und Netzwerke,
- Selbstorganisationen geflüchteter Menschen.
Sport ermöglicht Teilhabe, Bildung sowie Gesundheitsförderung und stärkt das Selbstwertgefühl. Ziel ist es, auch weniger repräsentierten Gruppen (z.B. Frauen, Mädchen, LSBTIQ+, Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen) gezielte Angebote zu machen.
Kulturelle Teilhabe umfasst eigene künstlerisch-kreative Aktivitäten, den gleichberechtigten Zugang zu Kulturangeboten und den Abbau von Barrieren für geflüchtete Künstler*innen und Kulturschaffende.
Verantwortlich: die für Stadtentwicklung, Kultur und Sport zuständigen Senatsverwaltungen
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Partizipation
Berlin stärkt die Mitsprache geflüchteter Menschen – sowohl bei Themen, die sie direkt betreffen, als auch langfristig in politischen und gesellschaftlichen Bereichen.
Die Verwaltung sorgt deshalb für:
- transparente und leicht zugängliche Institutionen,
- den Abbau von Diskriminierung,
- eine diversitätsorientierte und migrationsgesellschaftliche Öffnung der Verwaltung.
Besonders bei Maßnahmen für Geflüchtete setzt der Senat auf partizipative Ansätze. Ziel ist es, Empowerment, Vernetzung und Selbstorganisationen Geflüchteter zu fördern.
Verantwortlich: die für Integration und Migration zuständige Senatsverwaltung
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Sicherheit
Geflüchtete sollen vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschützt werden – etwa vor (antimuslimischem) Rassismus, Diskriminierung aufgrund von Religion oder ethnischer Zugehörigkeit, Queerfeindlichkeit oder geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dafür setzt Berlin auf:
- Gewaltprävention und Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete
- und den gezielten Schutz für alleinlebende Frauen und andere vulnerable Gruppen.
Verantwortlich: die für Sicherheit zuständige Senatsverwaltung
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Demokratieförderung
Politische Bildung und Teilhabe sind von Beginn an essenziell. Ziel ist es, demokratische und menschenrechtsorientierte Werte in der gesamten Berliner Bevölkerung – auch unter Geflüchteten – zu stärken. Dafür sollen:
- Geflüchtete als politische Akteur*innen einbezogen und als Trainer*innen für politische Bildung fortgebildet,
- Regelstrukturen wie die Erwachsenenbildung migrationssensibel geöffnet,
- Möglichkeiten zur politischen Teilhabe (z.B. kommunales Wahlrecht und Beteiligung an Bürgerentscheiden) ausgebaut werden.
Demokratieförderung bedeutet in diesem Kontext auch, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken – etwa durch Dialogformate, Begegnungsprojekte und Bildungsangebote für die Berliner Bevölkerung.
Verantwortlich: Landeszentrale für Politische Bildung
Querschnittsthemen
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Besonders schutzbedürftige Gruppen
Die spezifischen Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Gruppen werden in den verschiedenen Bereichen des Gesamtkonzepts berücksichtigt.
Neben den in der EU-Aufnahmerichtlinie genannten Personengruppen (Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) zählen dazu auch LSBTIQ+-Personen (d. h. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queers) sowie allein fliehende Frauen bzw. Frauen, die alleine in Berlin leben.
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Frauen
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Frauen in allen Lebensbereichen – sei es beim Spracherwerb, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie im Sozialraum. Die spezifischen Belange geflüchteter Frauen sollen im Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Zudem wird ihr Schutz vor (geschlechtsspezifischer) Gewalt, insbesondere in Unterkünften, gestärkt.
Verantwortlich: die für Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung
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LSBTIQ+ Geflüchtete
Das Land Berlin hat bereits 2015 die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTIQ+ Geflüchteten anerkannt und setzt sich für ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie ihren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ein.
LSBTIQ+ Geflüchtete sollen sowohl die regulären als auch spezifischen Angebote im Bereich Versorgung, Gesundheit und Bildung kennen und nutzen können. Ziel ist ein diskriminierungsfreier und gleichwertiger Umgang, z.B. im Gesundheitswesen und Sozialraum.Verantwortlich: die für Antidiskriminierung und Vielfalt zuständige Senatsverwaltung
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Antidiskriminierung
Ziel ist es, dass geflüchtete Menschen den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung (AGG, LADG) kennen und diesen z.B. mittels einer Beratung aktiv in Anspruch nehmen können. Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltungen und Behörden werden gezielt zu Antidiskriminierung sensibilisiert und geschult. Zudem sollen strukturelle Diskriminierung und Benachteiligungen im Verwaltungshandeln abgebaut werden.
Verantwortlich: die für Antidiskriminierung zuständige Senatsverwaltung
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Zivilgesellschaftliches Engagement
Ehrenamtliches Engagement spielt eine zentrale Rolle beim Ankommen und der Teilhabe von Geflüchteten und für den Zusammenhalt in Berlin.
Das ehrenamtliche Engagement von, für und mit Geflüchteten wird gestärkt und durch hauptamtliche Strukturen wie Ehrenamtskoordinator*innen und Nachbarschaftsprogramme unterstützt. Dabei sollen Doppelstrukturen vermieden und Synergien ausgebaut werden.
Zudem soll das Engagement von Geflüchteten sichtbarer gemacht und das Wissen und die Kompetenzen von Migrant*innenorganisationen besser eingebunden werden.
Verantwortlich: die für gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständige Senatsverwaltung
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Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter
PDF-Dokument (622.4 kB) - Stand: 10.12.2018
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Umsetzungsbericht 2020 Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter
PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 11/2021
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Anhang zum Umsetzungsbericht 2020 Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter
PDF-Dokument (3.1 MB) - Stand: 02/2021
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Umsetzungsbericht 2019 Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter
PDF-Dokument (970.4 kB) - Stand: 02/2021
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Anhang zum Umsetzungsbericht 2019 Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter
PDF-Dokument (3.0 MB) - Stand: 02/2021
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Aktionsplan Ukraine in Berlin. Ergänzung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter.
Am 20. Februar 2024 verabschiedete der Senat den Aktionsplan Ukraine in Berlin.
PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 20. Februar 2024
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Zwischenbericht zum Aktionsplan Ukraine in Berlin
Am 21. Februar 2023 verabschiedete der Senat einen Zwischenbericht zum Aktionsplan Ukraine in Berlin.
PDF-Dokument (824.5 kB) - Stand: 21. Februar 2023
Kontakt
Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat
- Tel.: (030) 901723-163
- Fax: (030) 9028-3141
- E-Mail an die Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration des Berliner Senats