
Bild: IntMig
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Das PartMigG ist die novellierte Version des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) aus dem Jahr 2010 und damit ein Gesetz zur Förderung der Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Das Gesetz soll die Partizipation und die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft) fördern und durchsetzen.
Das PartMigG liefert konkrete Instrumente für eine größere Personalvielfalt in der Verwaltung und für mehr gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Wesentliche Punkte des PartMigG:
Eine Migrationsgesellschaft ist eine Gesellschaft, für die Einwanderung prägend ist, ebenso wie Auswanderung oder Pendelmigration. Dies drückt sich aus in einer Vielfalt der Sprachen, Bezüge, Religionen und Lebensweisen. Alle Berliner*innen bilden die Migrationsgesellschaft – denn auch diejenigen, die schon seit vielen Generationen in der Stadt leben, sind von dieser Vielfalt geprägt.
Die Zielgruppe des PartMigG sind Personen mit Migrationsgeschichte.
Diese werden wie folgt definiert:
Der Begriff Migrationsgeschichte drückt die Wertschätzung der vielfältigen Biografien aus.
Die im PartMigG vorgesehenen Fördermaßnahmen im Personalbereich sollen auf der Basis nachvollziehbarer Daten erfolgen. Deshalb wird die statistisch eingeführte Größe des Migrationshintergrunds als Annäherung an die Zielgruppe genutzt. Die Verwaltung erfasst auf Basis freiwilliger Angaben den Migrationshintergrund der Personen, die sich bewerben oder beschäftigt werden, um sie gezielter ansprechen, einstellen und fördern zu können.
Migrationsgesellschaftliche Kompetenz ist Teil der Diversity-Kompetenz.
Sie umfasst die Fähigkeit,
Der Begriff der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz löst das irreführende Konzept der interkulturellen Kompetenz ab. Migrationsgesellschaftliche Kompetenz umfasst die Vermeidung von Zuschreibungen und einen möglichst vorurteilsfreien, offenen und respektvollen Umgang aller mit allen. Für das kompetente Agieren in der Migrationsgesellschaft ist auch das Erkennen von Rassismus und der kritische Umgang damit zentral.
Das Berliner LADG dient dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Das PartMigG hingegen dient der besonderen Förderung und dem Nachteilsausgleich von Menschen mit Migrationsgeschichte in ihrem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Positionen sowie zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.
Analog zum LGG, das den Nachteilsausgleich und die Förderung von Frauen zum Ziel hat, fördert das PartMigG Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Gesetze stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich gegenseitig.
Das AGG dient auf Bundesebene ebenso wie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf Landesebene dem Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Somit erlaubt das AGG auch explizit, Fördermaßnahmen zu ergreifen, um diese Benachteiligungen zu beseitigen. Diese werden im PartMigG für die Zielgruppe der Menschen mit Migrationsgeschichte getroffen.
Die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Fachstelle PartMigG