Der Landesbeirat für Partizipation wurde 2023 für drei Jahre gewählt. Über die nächste Wahl wird die Senatsverwaltung für Integration und Migration informieren. Eine Kandidatur ist drei Monate vor der Wahl möglich.
Alle Berliner*innen mit Migrationsgeschichte können sich zur Wahl aufstellen lassen. Dafür muss in der Bewerbung eine entsprechende Angabe zur Migrationsgeschichte gemacht werden. Diese erfolgt als Selbstauskunft, Nachweise sind nicht erforderlich.
Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten:
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Menschen, die rassistisch diskriminiert werden
- Menschen, denen aufgrund von phänotypischen Merkmalen, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität oder Religion ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird
Voraussetzungen für die Bewerbung
Die Bewerbung muss inhaltlich den Zielen des Berliner Partizipationsgesetzes entsprechen. Bewerbende müssen diese ausdrücklich anerkennen und verfolgen. Dazu gehören insbesondere:
- Förderung der Partizipation und Anerkennung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
- Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte
- Anerkennung der Berliner Stadtgesellschaft als Migrationsgesellschaft, die durch Vielfalt und Migration geprägt ist
- Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Diskriminierung sowie Einsatz für die Beseitigung bestehender Nachteile für Personen mit Migrationsgeschichte
- Wertschätzung der sozialen, kulturellen, ökonomischen und sprachlichen Potenziale von Personen mit Migrationsgeschichte sowie der sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt