Kandidatur

Informationen und Anmeldung für Kandidierende

Der Landesbeirat wurde 2023 neu gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt. Derzeit ist keine Kandidatur möglich.

Alle Berliner*innen mit Migrationsgeschichte können sich zur Wahl aufstellen lassen. Dafür muss in der Bewerbung eine entsprechende Angabe zur Migrationsgeschichte gemacht werden. Diese erfolgt als Selbstauskunft, Nachweise sind nicht erforderlich.

Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten:

  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen, die rassistisch diskriminiert werden
  • Menschen, denen aufgrund von phänotypischen Merkmalen, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität oder Religion ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird

Voraussetzungen für die Bewerbung

Die Bewerbung muss inhaltlich den Zielen des Berliner Partizipationsgesetzes entsprechen. Bewerbende müssen diese ausdrücklich anerkennen und verfolgen. Dazu gehören insbesondere:

  • Förderung der Partizipation und Anerkennung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte
  • Anerkennung der Berliner Stadtgesellschaft als Migrationsgesellschaft, die durch Vielfalt und Migration geprägt ist
  • Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Diskriminierung sowie Einsatz für die Beseitigung bestehender Nachteile für Personen mit Migrationsgeschichte
  • Wertschätzung der sozialen, kulturellen, ökonomischen und sprachlichen Potenziale von Personen mit Migrationsgeschichte sowie der sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt

Angaben bei der Bewerbung

Bei der Bewerbung muss angegeben werden, für welche der acht Wahllisten kandidiert wird. Eine Bewerbung als Mitglied und als Stellvertretung ist möglich, jedoch nur für jeweils eine Liste. Eine Mehrfachkandidatur ist nicht zulässig.

Zusätzlich können freiwillig folgende Angaben gemacht werden:

  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (nur eine Angabe möglich): Geflüchtete*r, Aussiedler*in, Vertretung einer LSBTI+-Organisation von Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Geschlechtliche Identität (Mehrfachnennungen möglich): Frau, trans*, inter* oder nicht-binär

Alle Angaben zu Zugehörigkeiten sind freiwillige Selbstauskünfte. Es werden keine Nachweise gefordert. Die Informationen dienen ausschließlich der Quotierung, werden vertraulich behandelt und nur vom Wahlvorstand eingesehen. Bewerber*innen können jedoch freiwillig Angaben zu Zugehörigkeit und Erfahrungswissen in ihrer Bewerbungsbegründung öffentlich machen.

Zudem wird bei der Bewerbung angegeben, zu welchen Themen die Person im Beirat arbeiten möchte (orientiert an den Senatsressorts, z. B. Bildung). Dies dient der Information der Wählenden und stellt noch keine endgültige Festlegung dar. Nach der Wahl stimmen sich die Mitglieder ab, wer welche Themen schwerpunktmäßig bearbeitet und als Ansprechperson für die Senatsverwaltungen fungiert.

Fragen und Antworten

  • Muss ich Mitglied in einem Verein sein, wenn ich für den Landesbeirat kandidieren will?

    Nein. Sie müssen sich aktiv für die Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen wollen, eine Mitgliedschaft in einem Verein ist dafür keine Voraussetzung.

  • Kann ich nur für einen Sitz im Beirat oder auch für eine Stellvertretung kandidieren?

    Sie haben drei Möglichkeiten: Sie können für einen Sitz im Beirat kandidieren, Sie können für einen Platz als Stellvertretung kandidieren oder sie können für beides kandidieren. Wenn Sie für beides kandidieren, erhöhen Sie Ihre Chancen, als gewähltes Mitglied (oder gewähltes stellvertretendes Mitglied) die Arbeit des Beirats mitzugestalten. Hat sich eine Person für einen Sitz und auch als Stellvertretung beworben und hat sie für beides ausreichend Stimmen erhalten, wird davon ausgegangen, dass sie den Sitz wahrnehmen möchte.

  • Kann ich für den Landesbeirat kandidieren, wenn ich bereits Mitglied in einem Bezirksbeirat für Integration und Partizipation bin?

    Formell ist eine Kandidatur möglich. In der Praxis sollte gut abgewogen werden, ob beide Ämter möglich sind. Die Mitgliedschaft im Landesbeirat erfordert zuverlässiges Engagement, so dass der Fokus während der Amtsperiode auf diesem Ehrenamt liegen sollte.

  • Ich möchte für die Liste jüdischer Menschen/ Liste muslimischer Menschen kandidieren. Muss ich meinen Glauben nachweisen?

    Nein. Alle Angaben zu Zugehörigkeiten sind freiwillige Selbstauskünfte.

  • Muss ich bei der Bewerbung angeben, dass ich eine Frau bin und/oder dass ich trans*, inter* oder nicht-binär bin?

    Nein. Diese Angaben sind freiwillig. Das Partizipationsgesetz und die Wahlordnung zum Landesbeirat sehen Quotierungen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Landesbeirat mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und auch geschlechtliche Vielfalt repräsentiert ist. Wenn Sie diese Angabe machen, können Sie bei den Quotierungen berücksichtigt werden.

  • Ich bin eine geflüchtete Person und Vertreter*in einer LSBTI+-Organisation. Warum darf ich nicht beides bei meiner Bewerbung angeben?

    Es soll gewährleistet werden, dass diese jeweiligen Personengruppen eine angemessene Vertretung im Beirat erhalten. Es soll vermieden werden, dass bei der Quotierung alle Identitätsmerkmale von einer einzelnen Person abgedeckt werden. Daher sollen die Kandidierenden, die mehrere Identitätsmerkmale auf sich vereinen, vorher selbst entscheiden, mit welchem der Identitätsmerkmale sie kandidieren möchten.

  • Wie werden meine besonders vertraulichen persönlichen Daten geschützt?

    Die für die Quotierungen maßgeblichen Daten werden ausschließlich per Post (oder durch persönliche Abgabe beim Wahlvorstand) übersandt. Sie werden ausschließlich durch im Vorfeld benannte Mitglieder des Wahlvorstands verarbeitet, pseudomisiert und dann getrennt von den weiteren Daten zu Ihrer Person an einem besonders geschützten Ort aufbewahrt. Die Daten werden intern nur im Kontext der Wahl und Konstituierung des Beirats genutzt.

  • Wird bei oder nach der Auszählung der Stimmen öffentlich gemacht, wer aufgrund einer Quotierung einen Sitz im Beirat erhalten hat?

    Nein. Die Angaben zu den Quotierungen sind nur für den Wahlvorstand einsehbar. Bei der Veröffentlichung des Wahlergebnisses werden die Quotierungen nicht kenntlich gemacht.

  • Wieso muss ich angeben, zu welchen Themen ich im Landesbeirat arbeiten will? Kann ich auch ein anderes Thema bearbeiten, wenn ich in den Landesbeirat gewählt werde?

    Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats sollen Ansprechpartner*innen für die Senatsverwaltungen sein. Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats legen gemeinsam bei ihrer ersten Sitzung fest, wer zu welchen Themen schwerpunktmäßig arbeitet. Dies können auch andere Themen als die bei der Bewerbung angegebenen sein.

  • Wie viel Zeit wird die Arbeit im Landesbeirat beanspruchen und gibt es eine Aufwandsentschädigung?

    Der Landesbeirat tagt voraussichtlich drei bis vier Mal im Jahr. Darüber hinaus arbeiten die Mitglieder in Arbeitsgemeinschaften (AGs), die je nach Dauer der AG und Vereinbarung ebenfalls Zeit beanspruchen. Für ihre Arbeit im Landesbeirat erhalten die Mitglieder eine Pauschale in Höhe von voraussichtlich 20 Euro pro Sitzung.

Die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Team Landesbeirat