Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Asyl- Migrations- und Integrations­fonds (AMIF EU-Förderung)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist ein Programm der Europäischen Union, das umfangreiche Projekte in ihren Mitgliedstaaten fördert. Der Fonds unterstützt dabei, die Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration zu bewältigen und stärkt die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Hauptzielgruppe sind Drittstaatsangehörige.

In Deutschland wird der AMIF durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet. Hierfür gibt es bundesweit fünf Bewilligungszentren, welche die Träger im Bewilligungsprozess unterstützen, Anträge bearbeiten, Bescheide erstellen und die Verwendungsnachweise prüfen.

Zusätzlich gibt es die Koordinierungsstelle des AMIF im Land Berlin, die bei der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration angesiedelt ist. Fokus ist hier die strategisch-inhaltliche Ausrichtung des AMIF für das Land Berlin.

Welche Ziele werden verfolgt?

Mit dem AMIF werden, gemäß der Richtlinien, Maßnahmen in vier Zielen gefördert:

  1. Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
  2. Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürger*innen
  3. Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  4. Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU Mitgliedstaaten

Fördervolumen und Bewerbung

In der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 stehen 10 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1,5 Milliarden Euro für Deutschland. Die EU übernimmt je nach Projekt 75 oder 90 Prozent der Kosten. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 25 oder 10 Prozent. Allgemeine Informationen zum AMIF und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Hinweis zu aktueller Projektförderung

Am 15.09.2026 veröffentlichte das BAMF einen Sonderaufruf „Kompetenzen innovativ stärken (KIS)“.
Förderfähig sind Projekte zu ergänzenden Maßnahmen zum Integrationskurs, zur Kompetenzentwicklung von jugendlichen Migrant*innen und/ oder zur Kompetenzförderung von Eltern beim Abbau migrationsspezifischer Hemmnisse.
Der Sonderaufruf richtet sich an kleine Organisationen, die bisher noch keine AMIF-Projekte als Zuwendungsempfangende durchgeführt haben.
Die Antragstellung ist vom 16.11.2026 bis zum 15.12.2026 möglich.

  • Aktuelle Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier
    Die Förderquote durch das BAMF beträgt bis zu 90 %.
    Die geplanten Gesamtausgaben müssen dabei mindestens 150.000 EUR und höchstens 200.000 EUR betragen.
    Es besteht die Möglichkeit einer AMIF-Kofinanzierung durch die Berliner Integrationsbeauftragte.
  • Hinweise zum Bewerbungsprozess für eine Kofinanzierung finden Sie hier.

Koordinierungsstelle

Die Berliner Koordinierungsstelle des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) liegt bei der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration. Zu den Hauptaufgaben gehören die berlinweite Koordination und strategische Planung. Weitere Informationen

Kofinanzierung für AMIF-Projekte

Die Berliner Koordinierungsstelle des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) vergibt Kofinanzierungen an Berliner Träger. Hier finden Sie alle Informationen zu Auswahlkriterien und Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen

Geförderte Träger und Projekte in Berlin

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geförderten Träger und Projekte in Berlin. Weitere Informationen

Kontakt

Berliner Koordinierungsstelle des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Ansprechpartnerin
Lena Werner