Der Landesbeirat für Partizipation wurde 2023 neu gewählt. Das Wahlverfahren stellt sicher, dass die Vielfalt der Berliner Migrationsgesellschaft auch im Beirat vertreten ist.
Das Berliner Partizipationsgesetz legt fest, dass der Beirat bestimmte Gruppen vertreten muss. Dazu gehören Aussiedler*innen, geflüchtete Menschen sowie Selbstorganisationen lesbischer, schwuler, bisexueller, trans*- und inter*geschlechtlicher (LSBTI*) Menschen mit Migrationsgeschichte.
Zusätzlich muss mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein, die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten soll sich im Beirat widerspiegeln. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, sieht die Wahlordnung entsprechende Quotierungen vor. Die persönlichen Angaben der Mitglieder zu diesen Kriterien sind nicht öffentlich.
Hier finden Sie die Liste der gewählten Mitglieder: