Wahl des Landesbeirats für Partizipation

Wahl des Landesbeirats

Der Landesbeirat für Partizipation wurde 2023 neu gewählt. Die nächste Wahl findet 2026 statt. Eine Kandidatur ist drei Monate vor der Wahl möglich.

Der Landesbeirat für Partizipation hat 13 stimmberechtigte gewählte Mitglieder. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Jedes Mitglied hat eine Stellvertretung. Das Berliner Partizipationsgesetz stellt sicher, dass die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft im Landesbeirat vertreten ist.

Vertretung von bestimmten Personengruppen

Das Gesetz sieht vor, dass im Beirat bestimmte Gruppen vertreten sein müssen. Dazu gehören Aussiedler*innen, geflüchtete Menschen und Selbstorganisationen von LSBTI+-Personen mit Migrationsgeschichte. Zudem müssen mindestens 50 Prozent der gewählten Mitglieder Frauen sein.

Besonders von Rassismus betroffene Gruppen müssen ebenfalls vertreten sein:

  • Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft
  • Jüdische Menschen
  • Muslimische Menschen
  • Rom*nja und Sinti*zze

Die Sitze der ersten drei Gruppen werden jeweils über eine eigene Wahlliste vergeben. Die Vertretung der Rom*nja und Sinti*zze wird durch den Beirat für die Angelegenheiten der Rom*nja und Sinti*zze benannt.

Mit den Vertretungen wird sichergestellt, dass diese ihre Erfahrungen und ihr Wissen als Expert*innen in die Arbeit des Beirats einbringen. Für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe kommt es auf die Selbstbezeichnung der Kandidierenden an. Bei jüdischen und muslimischen Menschen ist dies unabhängig von Religiosität oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinde.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Vereine von Menschen mit Migrationsgeschichte, die bei der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration in der öffentlichen Liste eingetragen sind, sowie Vertretungen der Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration. Jede wahlberechtigte Organisation erhält einen Wahlschein.

Der Wahlprozess

Der Landesbeirat wird über acht Wahllisten gewählt: vier für die regulären Mitglieder und vier für Stellvertretungen. Es gibt eine Allgemeine Liste mit zehn Sitzen sowie drei spezielle Listen mit je einem Sitz für Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft, jüdische Menschen und muslimische Menschen. Die Stellvertretungen werden über dieselben vier Listen bestimmt.

Stimmabgabe und Auszählung

Auf dem Stimmzettel für die Allgemeine Liste dürfen bis zu zehn Stimmen vergeben werden, auf den anderen Listen jeweils eine.

Zunächst werden nach Stimmenmehrheit die Plätze auf der Liste Schwarzer Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft, der Liste jüdischer Menschen und der Liste muslimischer Menschen vergeben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für diese Listen findet keine Quotierung statt.

Anschließend wird die Rangliste der Allgemeinen Liste erstellt. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst das Los über den Platz auf der Rangliste.

Quotierung

Nach der ersten Auszählung wird überprüft, ob die notwendigen Vertretungen gesichert sind. Falls nicht, rücken die bestplatzierten Personen der entsprechenden Gruppen auf der Rangliste nach. Dies gilt für Aussiedlerinnen, Geflüchtete, LSBTI+-Organisationen, Frauen (mindestens sieben Sitze) sowie trans-, inter*- oder nicht-binäre Personen. Sollten trotz Quotierung nicht alle Vorgaben erfüllt sein, bleiben diese Sitze unbesetzt und es gibt eine Nachwahl.

Hinweis: Personen können bei ihrer Bewerbung angeben, ob und welche dieser Vertretungen sie sein können. Diese Angabe ist nicht öffentlich. Sie ist nur für die mit der Wahl befassten Personen einsehbar, es sei denn, die Person möchte sie bei ihrer Bewerbung öffentlich machen.

Wahl der Stellvertretungen

Sobald die Mitglieder des Beirats feststehen, werden die Stellvertretungen nach demselben Verfahren bestimmt. Eine Person kann sich sowohl für einen Sitz als auch für eine Stellvertretung bewerben. Falls sie für beides gewählt wird, erhält sie den Sitz als reguläres Mitglied.

Beauftragte für Integration und Migration des Senats von Berlin
Team Landesbeirat