(1) Die Vereinbarung regelt die Kooperation der Vereinbarungsparteien bei der Umsetzung des FP INT, das der Förderung und Weiterentwicklung von zuwendungsfinanzierten gesamtstädtischen Projekten der integrationsfördernden Versorgung im Land Berlin im Programmbereich
- Migrationssozialdienste (MSD)
dient.
Die mit dieser Vereinbarung im Rahmen des 4.Rahmenfördervertrags (RFV) im FP INT ab 2026 geförderten Projekte sind in der Anlage 1 aufgeführt.
(2) Mit dieser Vereinbarung werden folgende Ziele im Programmbereich verfolgt:
- Berlinweite Sicherstellung einer bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Angebotsstruktur, die gesamtstädtisch und flächendeckend ist;
- Weiterentwicklung der Projekte;
- Verzahnung mit verschiedenen Beratungsangeboten;
- Einbeziehung weiterer Projekte von Migrantinnenorganisationen und Migrantenorganisationen (MO) und Wohlfahrtsverbänden in dem Programmbereich;
- Digitalisierung von Angeboten, Zugängen oder Arbeitsprozessen in den Projekten;
- Verankerung von Grundlagen der Partizipation, Teilhabe und Beteiligungsprozessen;
- Bekanntmachung der Angebote in der Stadtgesellschaft.
- Programmbezogene Zielstellungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.
(3) Die in Abs. 2 aufgeführten Ziele werden u. a. mit Hilfe folgender programmbezogener Maßnahmen angestrebt:
- Evaluation der geförderten Angebote und Strukturen, Umsetzung der dabei erzielten Ergebnisse;
- bedarfsorientierte Förderung und ggf. Anpassung der Projekte und Strukturen unter Verwendung des Kriterienkatalogs, einschließlich Zielgruppenkatalog, Konzeptrasters und Rahmenkonzepts (Anlagen 2-5);
- gezielte Steuerung des Einsatzes von Fördermitteln;
- Förderung und Verzahnung mit Verweisprozessen, Beratungsprozessen und Vernetzungsprozessen, speziell durch das Angebot von Beratungsleistungen in den berlinweiten und bezirklichen Willkommensstrukturen;
- Weiterentwicklung von Ansätzen zum Gender Mainstreaming und Intersektionalität, zur Sozialraumorientierung, zur Diversität und Vielfalt und zur Stärkung und Förderung der Arbeit von MO, von freiwilliger sozialer Arbeit und des Bürgerschaftlichen Engagements unter Beachtung projektspezifischer Besonderheiten;
- Einbeziehung des Anti-Diskriminierungsansatzes und inklusiver Ansätze gem. der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Maßnahmen sind für den in Abs. 1 genannten Programmbereich der Anlage 3 zu entnehmen.
(4) Die in Abs. 2 und Abs. 3 aufgeführten Ziele und Maßnahmen adressieren folgende Zielgruppen:
- Bereits länger in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte mit Beratungsbedarf und Förderbedarf;
- Geflüchtete oder langjährig Geduldete und ihre Familien in Abgrenzung zu den Migrationsberatungsangeboten des Bundes;
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie ihre Familien in Abgrenzung zu den Migrationsberatungsangeboten des Bundes;
- Ältere Menschen aus der ersten Einwanderungsgeneration;
- Beschäftigte sozialer Dienste und Einrichtungen, sowie MO in den Beratungsfeldern der MSD.