Kriterienkatalog – Förderprogramm Integration (FP INT)

Anlage 4 zur Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des FP INT

Die Förderung erfolgt im FP INT über Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin. Darüber hinaus stellt der Kriterienkatalog für das FP INT die einheitliche fachliche Grundlage für Förderentscheidungen und Erfolgskontrollen auf Projektebene dar.

Kriterium 1: Gesamtstädtisches Angebot (u.a. § 1 Rahmenfördervertrag – RFV)

  • Indikator:

    • Angebot richtet sich an Bürger*innen im gesamten Stadtgebiet, oder
    • es ist Teil einer gesamtstädtischen Struktur, die allen Nutzer*innen im Land Berlin offensteht;
    • Gesamtstädtische Relevanz aufgrund innovativen Potentials bzw. eines Modellcharakters.
  • Bemerkungen:

    • konzeptionelle Festlegung
    • Bei mehreren Diensten mit vergleichbarem Aufgabenbereich sind entsprechende verbindliche/ organisatorisch festgeschriebene Vernetzungsstrukturen erforderlich (in ihrer Gesamtheit gesamtstädtisch)

Kriterium 2: Berücksichtigung von Querschnittsthemen (Anlage 1 zum RFV)

Hinweis: Inwieweit die Erfüllung der Kriterien für die Querschnittsthemen im Rahmen der VN-Legung prüfbar ist und ob dies überhaupt zweckmäßig ist, wäre weiter zu erproben. Auf Basis bisheriger Ergebnisse und Erfahrungen können die Indikatoren weiterentwickelt werden.

Kriterium 2.1: Diversität und Vielfalt

  • Indikator:

    • Die diversitätssensible und migrationsgesellschaftliche Öffnung und Ausrichtung des Angebots ist grundsätzlich konzeptionell verankert (vgl. § 1 PartMigG). Nachweis erfolgt im Rahmen der VN-Berichtslegung.
  • Bemerkungen:

    • PartMigG vom 17. Juni 2021 (→ u. a. § 4)
    • Ziel des PartMigG ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und durchzusetzen – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Stadt Berlin.

Kriterium 2.2: Stärkung und Förderung der Freiwilligenarbeit und des Bürgerschaftlichen Engagements (BE)

  • Indikator:

    • Der ZE hat geprüft, inwieweit Freiwilligenarbeit und BE für sein Projekt erforderlich und ggf. zu fördern und stärken ist
      (Hintergrund: nicht alle Projekte beziehen zweckmäßigerweise Freiwillige und Ehrenamtliche in ihre Arbeit ein.)
    • Nachweis im Rahmen der Konzeption, VN-Legung (Leistungsdaten <=> Konzepttreue).

Kriterium 2.3: Implementierung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming- und Intersektionalität-Ansatzes

  • Indikator:

    • Bei den finanzierten Angeboten werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen mit vielfältigen geschlechtlichen Identitäten berücksichtigt;
    • Erfüllung der Vorgaben der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (Nachweis mit VN-Legung).

Kriterium 2.4: Implementierung und Umsetzung des Anti-Diskriminierungs- und des Diversity-Ansatzes

  • Indikator:

    • Konzeptionelle Verankerung, Nachweis im Rahmen der VN-Legung.

Kriterium 2.5: Umsetzung der Forderung nach Inklusion aufgrund UN-Behindertenrechtskonvention

  • Indikator:

    • Es bestehen keine Barrieren für die Inanspruchnahme der Angebote durch Menschen mit Behinderung.
  • Bemerkungen:

    • UN-BRK-Maßnahmeplan
    • Teilhabebericht
    • Im Einzelfall nur langfristig erreichbar. Entscheidend in einem ersten Schritt ist, dass Maßnahmen verabredet bzw. aktualisiert werden, um Barrierefreiheit zu erreichen.

Kriterium 2.6: Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt

  • Indikator:

    • Konzeptionelle Verankerung

Kriterium 2.7: Implementierung und Umsetzung des Disability-Mainstreaming-Ansatzes

  • Indikator:

    • In den Angeboten werden die Perspektiven von Menschen mit Behinderung im Sinne der Bewusstseinsbildung, Partizipation und Barrierefreiheit auf Beschäftigten- und Nutzer*innen-Ebene wahrgenommen und berücksichtigt.
  • Bemerkungen:

    • Art. 4 Abs. 1c; Präambel der UN-BRK Buchstabe f
    • Konzeptionelle Festlegung zur Umsetzung

Kriterium 3: Standards für Konzepte

  • Indikator:

    • Konzept entspricht standardisierten Anforderungen.
  • Bemerkungen:

    • siehe gesonderte Aufstellung

Kriterium 4: Vernetzung mit Regelangeboten

  • Indikator:

    • Zuwendungsfinanzierte Angebote wirken über Schnittstellen auf das „Regelsystem“ ein.
  • Bemerkungen:

    • Keine Anwendung bei Projekten, die sich isoliert in einem eigenen Wirkungskreis bewegen (sollen).
    • Zu „Regelsystem“: haushaltsfinanzierte, und entgeltfinanzierte Hilfesysteme (im SGB-Bereich).

Kriterium 5: Vernetzung innerhalb des Angebotsbereiches bzw. Vernetzung mit anderen (fachlichen) Akteur*innen

  • Indikator:

    • Festgeschriebene Kooperationsstrukturen.
  • Bemerkungen:

    • Bei mehreren Diensten mit gleichem Aufgabenbereich sind entsprechende verbindliche/ organisatorisch festgeschriebene Vernetzungsstrukturen erforderlich (in ihrer Gesamtheit gesamtstädtisch).

Kriterium 6: Bedarfsorientierung

  • Indikator:

    • Erkenntnisse / Nachweise zur Nachfrage / zum Bedarf.
  • Bemerkungen:

    • z.B. Inanspruchnahme, Wartelisten, Studien, Evaluationen

Kriterium 7: Transparenzbereitschaft

  • Indikator:

    • Anerkennung der „Transparenzgrundsätze der Berliner Organisationen des Dritten Sektors“ (Transparenzcharta)
    • und Erwerb des Transparenzlogos über den Eintrag in der Transparenzdatenbank der Senatsverwaltung für Finanzen oder
    • Veröffentlichung der entsprechenden Informationen entsprechend der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“;
    • Auskunftsbereitschaft und aktive Informationspolitik unter Beachtung des Datenschutzes;
    • Klient*innenfreundliche Darstellungen des Zuwendungsprojekts im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Bemerkungen:

    • Hinweis: Objektiv messbar wäre hier vor allem der erste Spiegelstrich. Er soll allerdings nicht für kleine Zuwendungsempfänger gelten, die keine hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Geschäftsführung/ im Vorstand beschäftigen.

Kontakt

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat