Die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. Das ist ein Ziel des Partizipationsgesetzes (PartMigG): Berlin hat sich gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt zu fördern.
Damit soll zum einen mehr Chancengleichheit erreicht werden. Zum anderen soll angesichts des sich weiter verschärfenden Personalmangels in der Verwaltung intensiver um eine noch nicht so stark vertretene Personengruppe geworben werden (siehe Integrationsmonitoring 2023, S. 131). Dafür werden Maßnahmen und Förderpläne der Personalplanung und -gewinnung entwickelt.
Vorher muss ermittelt werden, wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund derzeit im Land Berlin tätig sind. Die öffentlichen Stellen sind gemäß § 8 PartMigG zur Erhebung dieser Daten und zur Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur gemäß §§ 8, 9 PartMigG verpflichtet.
Für die erstmalige Erhebung führen die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Finanzen in einem einmaligen Pilotverfahren eine freiwillige und anonyme Befragung unter allen Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes durch. Zukünftig sollen diese Daten regelmäßig abgefragt werden.
Wichtig: Die Befragung zum Migrationshintergrund richtet sich an alle Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes – mit und ohne Migrationshintergrund. Die Befragung wird digital vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt. Die Befragung ist anonym, freiwillig und dauert nur wenige Minuten.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Befragung zum Migrationshintergrund.