Informationen zur Erhebung des Migrationshintergrundes

Titelbild zur Erhebung des Migrationshintergrundes mit dem Text: "Vom 29. Januar bis 26. Februar 2024: Befragung aller Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes zum Migrationshintergrund" und dem Logo des Gesetzes der offenen tür.

Die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. Das ist ein Ziel des Partizipationsgesetzes (PartMigG): Berlin hat sich gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt zu fördern.

Damit soll zum einen mehr Chancengleichheit erreicht werden. Zum anderen soll angesichts des sich weiter verschärfenden Personalmangels in der Verwaltung intensiver um eine noch nicht so stark vertretene Personengruppe geworben werden (siehe Integrationsmonitoring 2023, S. 131). Dafür werden Maßnahmen und Förderpläne der Personalplanung und -gewinnung entwickelt.

Vorher muss ermittelt werden, wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund derzeit im Land Berlin tätig sind. Die öffentlichen Stellen sind gemäß § 8 PartMigG zur Erhebung dieser Daten und zur Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur gemäß §§ 8, 9 PartMigG verpflichtet.

Für die erstmalige Erhebung führen die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Finanzen in einem einmaligen Pilotverfahren eine freiwillige und anonyme Befragung unter allen Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes durch. Zukünftig sollen diese Daten regelmäßig abgefragt werden.

Wichtig: Die Befragung zum Migrationshintergrund richtet sich an alle Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes – mit und ohne Migrationshintergrund. Die Befragung wird digital vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt. Die Befragung ist anonym, freiwillig und dauert nur wenige Minuten.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Befragung zum Migrationshintergrund.

  • 1. Was ist das Ziel der Erhebung und warum ist sie wichtig?

    Das Land Berlin hat sich mit dem Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz – PartMigG) dazu verpflichtet, den Migrationshintergrund unter den Beschäftigten zu erheben (§ 8 PartMigG). Die Erhebung wird mittels Befragung durchgeführt. Anhand der Befragung soll eine repräsentative Datengrundlage geschaffen werden, um die Ziele des PartMigG umzusetzen.

    Wenn mit der ausgewerteten Befragung bekannt ist, wie viele Beschäftigte mit und ohne Migrationshintergrund derzeit im unmittelbaren Landesdienst Berlins beschäftigt sind, können die öffentlichen Stellen des Landes Berlin erkennen, wo Handlungsbedarfe bestehen. Nur so können gezielte Maßnahmen der Personalplanung entwickelt werden, um die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Auf Basis der Auswertung erstellen die einzelnen Dienststellen Pläne zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund gemäß § 9 PartMigG. Die Förderpläne enthalten konkrete Maßnahmen.

  • 2. Was heißt Migrationshintergrund?

    Der Begriff des Migrationshintergrundes ist im § 3 Abs. 2 PartMigG legal definiert. Danach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.

    Kein Migrationshintergrund liegt entsprechend vor, wenn die Person selbst und ihre beiden Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt besitzen.

    Das Partizipationsgesetz folgt der Definition des Statistischen Bundesamtes von 2016 (Bundesamt für Statistik). Gemäß dieser Definition zählt die Gruppe der Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Menschen, die eine Staatsbürgerschaft der ehemaligen DDR besaßen, haben ebenfalls keinen Migrationshintergrund.

    In der amtlichen Erfassung löste das Konzept Migrationshintergrund seit 2005 schrittweise die ausschließliche Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit ab. Eingebürgerte Deutsche sowie in Deutschland geborene Kinder mit einem oder zwei ausländischen oder eingebürgerten Elternteile/n sollten mit der statistischen Kategorie Migrationshintergrund erfasst werden können. Die Definition wurde über die Jahre mehrfach überarbeitet. Definition und Verwendung des Konzepts in der Statistik und in gesellschaftlichen Debatten wird kontinuierlich fachlich diskutiert.

  • 3. Ich habe keinen Migrationshintergrund – warum ist meine Teilnahme an der Befragung trotzdem wichtig?

    Die Daten werden aussagekräftig, wenn möglichst alle Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund an der Befragung teilnehmen. Die Erhebung zum Vorliegen oder Nicht-Vorliegen des Migrationshintergrundes ist ein wichtiges Mittel, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

    Für die erfolgreiche Ableitung von Folgeprozessen ist es wichtig, dass die Ergebnisse der Befragung auf einer repräsentativen Datengrundlage basieren und die Daten die echte Verteilung der Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund innerhalb der Dienststelle widerspiegeln. Aus diesem Grund ist die Teilnahme aller Beschäftigten – mit und ohne Migrationshintergrund – von besonderer Bedeutung.

    Wichtig ist auch für alle, ob mit oder ohne Migrationshintergrund: Berlin ist eine in allen Lebensbereichen durch Vielfalt und Migration geprägte Stadtgesellschaft. Alle Berlinerinnen und Berliner, mit und ohne Migrationshintergrund, bilden die Migrationsgesellschaft – denn auch diejenigen, die selber schon seit vielen Generationen in der Stadt leben, sind von der Vielfalt der Sprachen, Bezüge, Religionen und Lebensweisen geprägt.

  • 4. Ich habe einen Migrationshintergrund – warum ist meine Teilnahme wichtig?

    Die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund ist wichtig, damit der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung abgebildet werden kann.

    Menschen mit Migrationsgeschichte sind stark unterpräsentiert – sowohl im Abgeordnetenhaus als auch in politischen Gremien und darüber hinaus in der öffentlichen Verwaltung (siehe Integrationsmonitoring der Länder 2023).

    Wenn die Daten vorliegen, können gezielte Maßnahmen der Personalplanung entwickelt werden, um die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung zu fördern. Dies soll insgesamt dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen, Vielfalt zu fördern und die Sichtbarkeit und Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte zu stärken.

  • 5. Wer kann an der Befragung teilnehmen?

    Alle Beschäftigten des unmittelbaren Landesdiensts – unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht – können an der Befragung zur Erhebung des Migrationshintergrundes teilnehmen.

  • 6. Wann findet die Befragung statt?

    Die Teilnahme an der Befragung ist zwischen 29. Januar bis 26. Februar 2024 möglich.

  • 7. Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?

    Die Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes erhalten ein Einladungsschreiben, das von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und der Senatsverwaltung für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erstellt wurde. Das kuvertierte Einladungsschreiben wird den Beschäftigten durch ihre Dienststelle ausgehändigt. In dem Einladungsschreiben sind ein 12-stelliger Zugangsschlüssel sowie ein QR-Code enthalten. Dieser Zugangsschlüssel wurde vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erstellt und dem Schreiben hinzugefügt. Nur das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat Zugriff auf die Liste der Zugangsschlüssel. Die Einladungsschreiben werden zufällig, das heißt ohne Personenbezug, an die Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle verteilt. Mit Hilfe der Zugangsschlüssel ist lediglich die Zuordnung zur Dienststelle möglich.

    Zur Teilnahme an der Befragung muss der Zugangsschlüssel auf dem Startbildschirm der Befragung eingegeben werden. Alternativ zur Eingabe der Internetadresse und des Zugangsschlüssels kann auch der QR-Code verwendet werden.

    Die Befragung kann am Arbeitsplatz oder mit privaten Endgeräten von zu Hause durchgeführt werden. Mobile Endgeräte (zum Beispiel Smartphone oder Tablet) können ebenfalls zur Teilnahme genutzt werden. Die Beantwortung der Fragen gilt als Arbeitszeit.

  • 8. Ich bin ganz neu in der Berliner Verwaltung. Kann ich auch an der Befragung teilnehmen?

    Ja. Auch bei kürzlich erfolgten Einstellungen erhalten die neuen Beschäftigten von ihrer Dienststelle ein Einladungsschreiben zur Teilnahme an der Befragung. Alle Beschäftigten, die bis zum Ende des Befragungszeitraums am 26.02.2024 neu eingestellt werden und ihren Arbeitsbeginn bis dahin hatten, können an der Befragung teilnehmen.

  • 9. Ich bin abgeordnet. Von wem erhalte ich mein Einladungsschreiben mit den Zugangsdaten für die Befragung?

    Abgeordnete Dienstkräfte erhalten ihr Einladungsschreiben von der abordnenden Dienststelle.

  • 10. Wie machen die Dienststellen auf die Befragung aufmerksam?

    Vor Beginn der Erhebung findet eine Werbekampagne zum Partizipationsgesetz (PartMigG) und zur Befragung statt. Den Dienststellen werden Informationsmaterialien (Plakate, Gesetzesbroschüren, Sticker und Postkarten) zum Berliner Partizipationsgesetz zur Verfügung gestellt, die diese an ihre die Beschäftigten verteilen. Das Partizipationsgesetz wird auch Gesetz der offenen Tür genannt. Die Poster zum Gesetz der offenen Tür und zur Erhebung bringen die Dienststellen deutlich wahrnehmbar in den Dienstgebäuden und allen Zweigstellen an, sodass alle Beschäftigten auf das Gesetz und die bevorstehende Erhebung zum Migrationshintergrund aufmerksam gemacht werden. Die Dienststellen informieren ihre Beschäftigten über die anstehende Befragung und können dafür auf das vorliegende FAQ, auf Meldungen im Intranet der Deinststellen und auf die Kampagne auf den Kanälen der sozialen Medien der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zurückgreifen.

  • 11. Wie lange dauert die Teilnahme an der Befragung zur Erhebung des Migrationshintergrundes?

    Das Ausfüllen des Fragebogens sollte nicht mehr als wenige Minuten dauern.

  • 12. Kann ich die Befragung unterbrechen und anschließend mit meinem Zugangsschlüssel fortsetzen?

    Ja.

  • 13. Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

    Die Befragung wird von dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt und ausgewertet, dabei werden weder Einzeldatensätze noch der Gesamtdatensatz an die Dienststellen oder andere Dritte herausgegeben. Die Befragung findet anonym statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Durch das Befragungs- und Auswertungsverfahren des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ist gewährleistet, dass keinerlei Rückschlüsse auf die teilnehmenden Personen möglich sind. Es kann weder ein Personenbezug hergestellt werden noch kann zurückverfolgt werden, wer an der Befragung teilgenommen oder nicht teilgenommen hat. Weitere und detailliertere Informationen zum Datenschutz können zu Beginn der Befragung in der Datenschutzerklärung nachgelesen werden.

  • 14. Was passiert mit meinen Daten? Wozu dienen sie und wie werden sie ausgewertet?

    Die Daten werden seitens des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ausgewertet. Geplant ist eine Auswertung auf Ebene des Landes Berlin sowie Auswertungen auf Ebene der Dienststellen bzw. zusammengefasster Dienststellen. Die Berichte werden den Dienststellen und der Fachstelle PartMigG zur Verfügung gestellt.

    In den Berichten wird die Verteilung der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Kombination mit weiteren Merkmalen (Alter, Geschlecht, Besoldungs- und Entgeltgruppe, Vorgesetzten- und Leitungsebene, Teilzeitbeschäftigung, Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Laufbahn oder Berufsfachrichtung und Ausbildungsberuf) abgebildet. Darüber hinaus befindet sich in den Berichten ein Vergleichswert des Anteils der Menschen mit Migrationshintergrund im Land Berlin basierend auf einer amtlichen Statistik.

    Auf Basis dieser Berichte können die öffentlichen Stellen Förderpläne gemäß § 9 PartMigG erstellen. Die aufbereitete Gesamtauswertung der Befragung wird veröffentlicht. Die Beauftragte des Senats für Integration und Migration erstellt unter Einbeziehung der übersandten Berichte und Förderpläne der Dienststellen einen Bericht für das Abgeordnetenhaus, zu dem sie nach § 21 Abs. 2 PartMigG verpflichtet ist.

  • 15. Wurden die Gremien der Beschäftigtenvertretung beteiligt?

    Ja, sowohl der Hauptpersonalrat (HPR), die Hauptvertrauensperson (HVP), die Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) und die Abteilung Gleichstellung wurden frühzeitig eingebunden und unterstützen die Befragung zur Erhebung des Migrationshintergrundes.

  • 16. Warum fördert das Land Berlin die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung im öffentlichen Dienst?

    Die Ziele des Partizipationsgesetzes (PartMigG) sind dringlich – sowohl durch die Bevölkerungsentwicklung in der Migrationsgesellschaft und der vielfältigen Berliner Stadtgesellschaft als auch durch den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst soll fachlich und personell auf die vielfältige Gesellschaft ausgerichtet werden, Strukturen zur Teilhabe und Partizipation sollen ausgebaut werden. Die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte unter den Beschäftigten des Landes Berlin sowie in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens ist auch eine Frage der Demokratie und Gerechtigkeit: Es ist wichtig, dass Berlinerinnen und Berliner mit Migrationsgeschichte chancengerechten Zugang zum Staatsdienst und wichtigen Entscheidungspositionen haben. Auch, um dort ihre Kompetenzen einzubringen sowie Interessen und Perspektiven, die noch zu wenig präsent sind.

  • 17. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in Berlin? Woher kommen die Zahlen?

    Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hatten Ende 2022 38,6 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Berlins einen Migrationshintergrund (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Die Daten entstammen der Einwohnerregisterstatistik und basieren auf dem Berliner Einwohnermelderegister des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).

  • 18. Wo finde ich mehr Informationen zum Partizipationsgesetz – PartMigG?

    Informationen zum Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (Partizipationsgesetz – PartMigG) finden Sie online hier: Partizipation in der Migrationsgesellschaft.