Im Landesbeirat arbeiten Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, Vertretungen einschlägiger Organisationen im Migrationsbereich sowie Vertretungen der Berliner Senatsverwaltungen und der Bezirke zusammen. Die Vertretungen der Menschen mit Migrationsgeschichte werden in den Beirat gewählt und sind stimmberechtigt. Vertretungen der Senatsverwaltungen und einschlägiger Fachorganisationen und -verbände haben einen festen Sitz im Beirat und werden entsandt.
Der Landesbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Mitglieder
- 13 gewählte Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte
- eine Vertretung des Beirats für Angelegenheiten von Roma und Sinti
- das für Integration zuständige Senatsmitglied (aktuell Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales)
- die oder der Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration
- jeweils eine Vertretung
a) des Rats der Bürgermeister
b) der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration
c) der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung
d) des Hauptpersonalrats des Landes Berlin
e) der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin
f) des Flüchtlingsrats Berlin
g) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie der Handwerkskammer Berlin
h) des Landessportbundes Berlin
i) des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Beratende Mitglieder
- eine Vertretung aus dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung
Der Landesbeirat kann die Aufnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen.
An den Sitzungen des Landesbeirats nehmen die Senatsverwaltungen teil. Die Teilnahme soll auf der Ebene der Staatssekretär*innen erfolgen.
Das für Integration zuständige Senatsmitglied (aktuell Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales) hat den Vorsitz des Beirats. Der stellvertretende Vorsitz wird auf Vorschlag der Mitglieder mit Migrationsgeschichte gewählt.