
Bild: Team Presse-ÖA
Bewerbungsformular
Hier finden Sie das Online-Formular zur Bewerbung. Weitere Informationen
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
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Nein. Sie müssen sich aktiv für die Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen wollen, eine Mitgliedschaft in einem Verein ist dafür keine Voraussetzung.
Sie haben drei Möglichkeiten: Sie können für einen Sitz im Beirat kandidieren, Sie können für einen Platz als Stellvertretung kandidieren oder sie können für beides kandidieren. Wenn Sie für beides kandidieren, erhöhen Sie Ihre Chancen, als gewähltes Mitglied (oder gewähltes stellvertretendes Mitglied) die Arbeit des Beirats mitzugestalten. Hat sich eine Person für einen Sitz und auch als Stellvertretung beworben und hat sie für beides ausreichend Stimmen erhalten, wird davon ausgegangen, dass sie den Sitz wahrnehmen möchte.
Formell ist eine Kandidatur möglich. In der Praxis sollte gut abgewogen werden, ob beide Ämter möglich sind. Die Mitgliedschaft im Landesbeirat erfordert zuverlässiges Engagement, so dass der Fokus während der Amtsperiode auf diesem Ehrenamt liegen sollte.
Nein. Alle Angaben zu Zugehörigkeiten sind freiwillige Selbstauskünfte.
Nein. Diese Angaben sind freiwillig. Das Partizipationsgesetz und die Wahlordnung zum Landesbeirat sehen Quotierungen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Landesbeirat mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und auch geschlechtliche Vielfalt repräsentiert ist. Wenn Sie diese Angabe machen, können Sie bei den Quotierungen berücksichtigt werden.
Es soll gewährleistet werden, dass diese jeweiligen Personengruppen eine angemessene Vertretung im Beirat erhalten. Es soll vermieden werden, dass bei der Quotierung alle Identitätsmerkmale von einer einzelnen Person abgedeckt werden. Daher sollen die Kandidierenden, die mehrere Identitätsmerkmale auf sich vereinen, vorher selbst entscheiden, mit welchem der Identitätsmerkmale sie kandidieren möchten.
Die für die Quotierungen maßgeblichen Daten werden ausschließlich per Post (oder durch persönliche Abgabe beim Wahlvorstand) übersandt. Sie werden ausschließlich durch im Vorfeld benannte Mitglieder des Wahlvorstands verarbeitet, pseudomisiert und dann getrennt von den weiteren Daten zu Ihrer Person an einem besonders geschützten Ort aufbewahrt. Die Daten werden intern nur im Kontext der Wahl und Konstituierung des Beirats genutzt.
Nein. Die Angaben zu den Quotierungen sind nur für den Wahlvorstand einsehbar. Bei der Veröffentlichung des Wahlergebnisses werden die Quotierungen nicht kenntlich gemacht.
Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats sollen Ansprechpartner*innen für die Senatsverwaltungen sein. Die gewählten Mitglieder des Landesbeirats legen gemeinsam bei ihrer ersten Sitzung fest, wer zu welchen Themen schwerpunktmäßig arbeitet. Dies können auch andere Themen als die bei der Bewerbung angegebenen sein.
Der Landesbeirat tagt voraussichtlich drei bis vier Mal im Jahr. Darüber hinaus arbeiten die Mitglieder in Arbeitsgemeinschaften (AGs), die je nach Dauer der AG und Vereinbarung ebenfalls Zeit beanspruchen. Für ihre Arbeit im Landesbeirat erhalten die Mitglieder eine Pauschale in Höhe von voraussichtlich 20 Euro pro Sitzung.
Beauftragte für Integration und Migration des Senats von Berlin
Team Landesbeirat