Vom 29. Januar bis 31. März 2024 findet die anonyme, freiwillige und nicht personenbezogene Befragung aller Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlins zum Migrationshintergrund statt. Der Zeitraum wurde verlängert. Weitere Informationen

Flüchtlingspolitik – Die Handlungsfelder

1. Ankommen und Bleiben

(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)

Die Facharbeitsgruppe 1 befasst sich mit allen Fragen der Aufnahme von Geflüchteten und ihrer Erstorientierung. Dabei untersucht die Facharbeitsgruppe den Prozess der Registrierung sowie die Frage, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Asylsuchende Zugang zu einer Asylverfahrensberatung sowie zu anderen Beratungsangeboten haben. Im Handlungsfeld 1 wird auch die Situation des Ankommens unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter behandelt. Dabei geht es u.a. um die Sicherstellung des Clearingverfahrens sowie um die zügige Verantwortungsübernahme der Bezirke und die Übergabe der Minderjährigen in passgenaue Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.

2. Unterbringung, Wohnen und Soziales

(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)

Die Facharbeitsgruppe 2 setzt sich mit der Frage der Unterbringung durch das Land Berlin auseinander. Die Facharbeitsgruppe nimmt das Ankunftszentrum, die Erstaufnahmeeinrichtungen, die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie die Gestaltung der Daseinsvorsorge in der Umgebung der Unterkünfte in den Blick. Darüber hinaus diskutiert sie Themen wie die Belegungssteuerung und Unterbringungsbedarfe für besonders schutzbedürftige Personengruppen. Weitere wichtige Themen sind die Qualitätssicherung bei der Unterbringung sowie die Vermittlung in Privatwohnungen. Die sozialräumlichen Voraussetzungen für Integration und Partizipation der Geflüchteten (Handlungsfeld 7) werden im Handlungsfeld 2 ebenfalls eine Rolle spielen.

3. Gesundheit und Pflege

(Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung)

Die Facharbeitsgruppe 3 umfasst sämtliche präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege, die zur Prävention, Stabilisierung und Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Gesundheit erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere auch Fragestellungen des Zugangs zum Regelsystem sowie der kultursensiblen Öffnung des bezirklichen und klinischen Behandlungssystems. Die Facharbeitsgruppe beschäftigt sich ebenfalls mit den Möglichkeiten psychologischer und psychotherapeutischer Versorgung bei Traumatisierung.

4. Kinder, Jugendliche, unbegleitete Minderjährige und Familie einschl. vorschulischer und schulischer Bildung sowie Berufsorientierung und -vorbereitung sowie der Erwerb von Deutschkenntnissen

(Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Die Facharbeitsgruppe 4 widmet sich allen Bildungsfragen in Einrichtungen der Bildungsverwaltung. Es werden Fragen des Zugangs zum Regelsystem, der Schaffung der erforderlichen Bildungsvoraussetzungen zum Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zu dessen flüchtlingsspezifischer Ausgestaltung behandelt. Weitere Schwerpunkte der Facharbeitsgruppe sind die Deutsch-Sprachförderung sowie die spezifischen Bedarfe von unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten.

5. Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung

(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)

Die Facharbeitsgruppe 5 beschäftigt sich mit der beruflichen Teilhabe. Das Handlungsfeld zielt auf die Fachkräftesicherung, die Aus- und Weiterbildung, die selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Zugänge zum Arbeitsmarkt und zu Fördermöglichkeiten. Die Eckpunkte des von der Senatsverwaltung für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktintegrationskonzepts für Geflüchtete werden hier diskutiert und gegebenenfalls weiterentwickelt.

6. Hochschulbildung

(Senatskanzlei)

Die Facharbeitsgruppe 6 befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen an den Hochschulen, die den Hochschulzugang von Geflüchteten fördern und diese im Studium unterstützen, sowie Maßnahmen des Senats zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Studiums in Berlin. Darüber hinaus werden darunter strukturelle Maßnahmen des Senats im Hochschulbereich gefasst, die der Integration von Geflüchteten zu Gute kommen.

7. Sozialräumliche Integration

(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen)

Die Facharbeitsgruppe 7 befasst sich mit der sozialräumlichen Integration. Neben dem Bezug neu gebauter Gemeinschaftsunterkünfte ist auch ein zunehmender Bezug von Wohnungen durch Geflüchtete zu erwarten. Das Handlungsfeld beinhaltet die Veränderungen der Stadtquartiere und die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen der sozialen Infrastruktur durch die neuen Bewohnerinnen und Bewohner. In dieses Themenfeld gehören daher auch die bezirklichen Maßnahmen zur Förderung integrativer Bezirksprojekte (Integrationsfonds) sowie das Thema Freizeitgestaltung.

8. Partizipation

(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)

Die Facharbeitsgruppe 8 widmet sich der Partizipation von Geflüchteten im Sinne einer strukturellen Mitbestimmung und Teilhabe. Bisher bestehen für Geflüchtete einige wenige Partizipationsmöglichkeiten in sie unmittelbar betreffenden Bereichen wie der Unterbringung. Relevant sind aber auch Mitbestimmungsformate bei Fragen gesellschaftlicher Teilhabe, Selbstorganisation, Engagement und Repräsentanz in politischen Gremien. Auch die Verwaltung sollte die Perspektive von Geflüchteten bei der Ausgestaltung von Beratungsangeboten und beim Prozess, sich als Leistungsverwaltung auf Neueingereiste einzustellen, einbeziehen. Die Facharbeitsgruppe Partizipation prüft unterschiedliche Beteiligungsformen auf eine Anwendbarkeit für Berlin und entwickelt diesbezüglich Vorschläge. Ebenfalls behandelt wird die Frage der Erwachsenenbildung.

9. Demokratieförderung, Sicherheit und Radikalisierungsprävention

(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)

In Facharbeitsgruppe 9 befassen sich die Akteurinnen und Akteure mit einem wirkungsvollen Werte- und Normendialog, der das Demokratieverständnis der Geflüchteten stärkt und sie gegen Radikalisierung sensibilisiert. Dazu gehört auch, Präventions- und Integrationsmaßnahmen und damit in Zusammenhang stehende Prozesse (weiter) zu entwickeln und bestehende zu evaluieren sowie Geflüchtete mit erhöhtem Schutzbedarf zu identifizieren. Dies ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration, sondern dient gleichermaßen auch der Verhinderung von Radikalisierung bei Geflüchteten. Gleichzeitig befasst sich die Facharbeitsgruppe auch mit der Sicherheit der Geflüchteten.