Lebenspartnerschaftsregister Tempelhof-Schöneberg

Strick mit Herzknoten in Regenbogenfarben und zwei Ringen

Am 1. Oktober 2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Damit können auch in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder eine bereits in Deutschland geschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften die nicht umgewandelt werden, bleiben als solche bestehen. Neue Eingetragene Lebenspartnerschaften können nicht mehr geschlossen werden. Eine automatische Umwandlung einer Eingetragenene Lebenspartnerschaft in eine Ehe findet nicht statt.

3D-Ordnersymbol mit zwei Pfeilen

Umwandlung - Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft

Sollten Sie schon verpartnert sein und beabsichtigen Ihre Begründung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuzwandeln, erfahren Sie hierzu mehr Weitere Informationen

Hände eines Hochzeitpaares

Eheregister

Sollten Sie unverheiratet sein und beabsichtigen eine Ehe eingehen zu wollen, lesen Sie bitte hier weiter Weitere Informationen