Urkundenstelle und Archiv

Alte Bücher in einem Regal

Sie benötigen einen Nachweis über ein Ereignis wie eine Geburt, eine Heirat, die Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einen Sterbefall, welches hier im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes beurkundet worden ist?

Sie sind also z. B. im Auguste-Viktoria-Krankenhaus (AVK), im St. Joseph Krankenhaus, im Wenckebach-Krankenhaus (jetzt Vivantes Wenckebach-Klinikum) oder in einem Geburtshaus in Schöneberg geboren?

Oder Sie haben bei uns im Rathaus Schöneberg oder im Rathaus Tempelhof geheiratet bzw. ein Angehöriger ist im AVK, im St. Joseph Krankenhaus, im Wenckebach-Krankenhaus oder zuhause verstorben?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Sollte Ihr Ereignis in einem anderen Bezirk oder Standesamt stattgefunden haben oder beurkundet worden sein, finden Sie hier die anderen Standesämter von Berlin.

Welches Standesamt ist für Ihr Anliegen zuständig

Sind Sie sich nicht sicher, welches Standesamt für Ihr Anliegen zuständig ist? Dann können Sie auf der Seite Standesämter in Berlin nach dem zuständigen Amt suchen.

Wer ist berechtigt Urkunden anzufordern?

Urkunden können grundsätzlich immer von der Person beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, außerdem auch von deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Bruder oder einer Schwester des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

Antragsbefugt sind Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Arten von Urkunden, die Sie bei uns erhalten können

  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
  • Eheurkunde
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschftsregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister
  • Sterbeurkunde

Diese Urkunden erhalten Sie bei uns in den Formaten

  • Standard DIN-A4 (Geburtsukunde in Deutsch)
  • Mehrsprachige/Internationale Urkunde DIN-A4 (gemäß Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 08.09.1976) in 16 Sprachen
  • Stammbuchformat (130 × 200mm) 6fach gelocht oder ungelocht

Beispiele für verschiedene Dokumente, die beantragt werden können

  • Standard Geburtsurkunde

    Beispiel für eine Standard-DIN A4-Urkunde

  • Internationale Geburtsurkunde VS

    Beispiel für eine mehrsprachige "internationale" Urkunde (Vorderseite)

  • Internationale Geburtsurkunde RS

    Beispiel für eine mehrsprachige "internationale" Urkunde (Rückseite)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S1

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 1)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S2

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 2)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S3

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 3)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S3

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 3)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S4

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 4)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister neu S5

    Beispiel für eine beglaubigte Registerabschrift (Seite 5)

  • Beglaubigte Abschrift Geburtenregister alt

    Beispiel für eine beglaubigte Registerablichtung aus einem alten Geburtenbuch

Wie beantrage ich eine Urkunde?

Sie können eine Urkunde online oder schriftlich beantragen.
Auf der Seite Wie beantrage ich eine Urkunde? erfahren Sie dazu mehr.

Weitere Informationen zu verschiedenen Urkunden und deren Geschichte

Ein kleiner Exkurs in die Geschichte der Standesämter und nützliche Erläuterungen zu den Begriffen der Urkundenausstellung finden Sie auf der Internetseite Weitere Informationen zu verschiedenen Urkunden und deren Geschichte.

Tastatur mit blauer Enter-Taste Schriftzug "Archiv"

Das Landesarchiv Berlin

Sollten seit der Beurkundung der Geburt allerdings bereits 110 Jahre,
seit der Beurkundung der Eheschließung 80 Jahre oder
seit der Beurkundung des Sterbefalles 30 Jahre vergangen sein, ist für Ihr Anliegen das Landesarchiv Berlin zuständig.

Auskünfte zum Archiv unterliegen generell dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (ArchGB) und der Ordnung für die Benutzung von Archivgut im Landesarchiv Berlin (LArchBO).

Bitte wenden Sie sich direkt an das:

  • Landesarchiv Berlin
    Eichborndamm 115-121
    13403 Berlin
    Telefon: (030) 90264-0

Weitere Informationen über die Nutzung von Archivgut finden Sie auf der Internetseite vom Landesarchiv Berlin

Geld

Was kostet mich eine Urkunde?

Die Ausstellung der ersten Urkunde kostet 12 Euro, jede weitere, im gleichen Arbeitsgang gefertigte Urkunde 6 Euro.

Für bestimmte Zwecke werden die angeforderten Urkunden gebührenfrei ausgestellt. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Wenn Sie sich für eine schriftliche Beantragung entscheiden, erhalten von uns einen Gebührenbescheid und überweisen die Gebühren dann bitte auf die angegebene IBAN.

Bei der Online-Beantragung ist die Bezahlung im Prozess online eingeschlossen.