Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Kleingartenangelegenheiten

Schrebergarten

Schrebergarten mit Laube

Kleingartenangelegenheiten

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden über 7.000 Kleingärten mit insgesamt 2.423.562 m² Pachtfläche verwaltet.

Die Kleingartenanlagen sind mittels Zwischenpachtvertrag an Bezirksverbände verpachtet. Die einzelnen Kleingärten werden durch Schließung eines Unterpachtvertrages vermittelt. Einzelne Kleingartenanlagen gehören nicht zum Eigentum des Landes Berlin und werden direkt durch den jeweiligen Bezirksverband vermittelt.
Bei Interesse an einem Kleingarten können Sie sich bei folgenden Bezirksverbänden bewerben:

Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich bei folgenden Bezirksverbänden:

Bereich Schöneberg

Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V.
Vorarlberger Damm 36
12157 Berlin

Telefon: (030) 780 9769-0
Fax: (030) 7809 7699

Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Bezirksverbandes über die aktuellen Sprechzeiten.

E-Mail
Webseite

Bereich Tempelhof:

Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Tempelhof
Tempelhofer Damm 125
12099 Berlin

Telefon: (030) 751 8940
Fax: (030) 752 9961

Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Bezirksverbandes über die aktuellen Sprechzeiten.

E-Mail
Webseite

Die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes sind im Rahmen der Nutzung von Kleingärten unbedingt zu beachten. Dieses Gesetz und weitere Vorschriften befinden sich auf der Webseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Besonderes Augenmerk ist auf die kleingärtnerische Nutzung zu legen. Es besteht die Pflicht, mindestens ein Drittel der Fläche des Kleingartens mit Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anzubauen. Auf der Kleingartenparzelle darf eine Laube mit einer Maximalgröße von 24 m² errichtet werden. Jede Errichtung einer Baulichkeit bedarf der Zustimmung des Eigentümers (hier: Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin).

Anträge zur Errichtung zustimmungspflichtiger Bauten und Anlagen (z.B. Lauben oder Abwassersammelgruben) in Kleingartenanlagen sind über die Kolonievorstände und den zuständigen Bezirksverband an den unten stehenden Kontakt zu richten.

Weitere Infos und Anträge

  • Mein Kleingarten – 10 Maßnahmen für mehr Artenvielfalt und Klimaanpassung

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Photovoltaik in Kleingärten – jetzt beantragen

    PDF-Dokument (142.1 kB)

Rechtliche Grundlagen

Ansprechpartnerin

Frau Maerz

Zimmer E.11

Telefon: (030) 90277-2205
Telefax: (030) 90277-2601

E-Mail an Frau Maerz

Verkehrsanbindungen

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!