Im Rahmen der Bewirtschaftung zahlt das Straßen- und Grünflächenamt für seine Grundstücke öffentlich-rechtliche Abgaben wie Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern sowie Verbrauchskosten wie Strom und Wasser. Hinzu kommen sonstige Bewirtschaftungskosten zum Beispiel für die Schädlingsbekämpfung und den Winterdienst (siehe unten).
Wo erforderlich werden Vereinbarungen und Verträge insbesondere mit Grundstücksnachbar_innen, beispielsweise zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, geschlossen.
Das Straßen- und Grünflächenamt nimmt Stellung zu Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin (Fachbereich Straßen) im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen. Entsprechende Anträge bearbeitet die Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich Objektmanagement (FM OM 202).