Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Grundstücksangelegenheiten des Straßen- und Grünflächenamts

Ein Mann arbeitet mit einer Schneefräse, um frisch gefallenen Schnee von einer Hochspannungstransformator-Einfahrt zu entfernen

Grundstücksangelegenheiten

Durch die Straßen- und Grünflächenverwaltung werden ausschließlich Angelegenheiten in Bezug auf Grundstücke des Straßen- und Grünflächenamtes bearbeitet.

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, also darüber, wem ein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befindliches Grundstück gehört, erteilt ausschließlich der Fachbereich Vermessung und Geoinformation des Stadtentwicklungsamtes.

Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken des Straßen- und Grünflächenamtes

Im Rahmen der Bewirtschaftung zahlt das Straßen- und Grünflächenamt für seine Grundstücke öffentlich-rechtliche Abgaben wie Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern sowie Verbrauchskosten wie Strom und Wasser. Hinzu kommen sonstige Bewirtschaftungskosten zum Beispiel für die Schädlingsbekämpfung und den Winterdienst (siehe unten).

Wo erforderlich werden Vereinbarungen und Verträge insbesondere mit Grundstücksnachbar_innen, beispielsweise zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, geschlossen.

Das Straßen- und Grünflächenamt nimmt Stellung zu Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin (Fachbereich Straßen) im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen. Entsprechende Anträge bearbeitet die Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich Objektmanagement (FM OM 202).

Winterdienst an Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen

Das Straßen- und Grünflächenamt ist zum Winterdienst auf den öffentlichen Gehwegen vor seinen Grundstücken, insbesondere landeseigenen Friedhöfen und sonstigen Flächen im Eigentum des SGA verpflichtet. Innerhalb dieser Anlagen erfolgt in der Regel kein Winterdienst mit Ausnahme der Friedhofshauptwege.

Sollte einmal ein Bereich nicht geräumt sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis an:

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin

Frau Ströwer
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-7093
Telefax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Ströwer

Auf den öffentlichen Gehwegen vor öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen ist die BSR für den Winterdienst verantwortlich

Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden des Straßen- und Grünflächenamtes

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat knapp zwei Millionen Quadratmeter Grundstücksfläche als Kleingärten verpachtet. Informationen zu Kleingärten im Bezirk finden Sie auf unserer Seite Kleingartenangelegenheiten.

Das Straßen- und Grünflächenamt nutzt seine Grundstücke sonst überwiegend im Rahmen der Widmung als öffentliches Straßenland, als Grün- und Erholungsanlage oder als Friedhof.

Ein gewisser Anteil der Grundstücke wird jedoch (bis zur Realisierung des beabsichtigten Fachzweckes) anders genutzt, beispielsweise durch Verpachtung von Erholungsgärten oder Vermietung von Gewerbeflächen (z. B. Kantinen in Kleingartenanlagen oder Flächen für Grabmalgeschäfte und Blumenläden an Friedhöfen). Ein Teil dieser Verträge wird durch die Serviceeinheit Facility Management betreut.

Baumscheibenpatenschaften

Sie möchten eine private Baumscheibenpatenschaft abschließen oder begrüntes öffentliches Straßenland privat pflegen?

Alle benötigten Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Ansprechpartnerin

Frau Berger
Telefon: (030) 90277-2891
Telefax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Berger

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!