Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster bildet zusammen mit dem Grundbuch den Eigentumsnachweis von Grund und Boden. Liegenschaften im Sinne des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) sind Grundstücke und Gebäude. Der Katasternachweis gibt Aufschluss über Lage, Größe, Nutzungsart und weitere Eigenschaften der Liegenschaften.
Das Grundbuch ergänzt den Grundstücksnachweis hinsichtlich der auf den Grundstücken ruhenden Rechte wie z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Hypotheken, wobei es sich in der Bezeichnung und Beschreibung der Grundstücke auf die Angaben des Liegenschaftskatasters stützt.
Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Zum Online Antrag für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster »
(Verweist auf die zentralen Seiten der Vermessungsämter Berlin)
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Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?