Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) und EFRE Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) – Teilprogramm Stadtteilzentren II

Am 7.12.2020 wurde zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der LIGA der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2021 bis 2025 ein neuer 3. Rahmenfördervertrag geschlossen, der auch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren – IFP-StZ beinhaltet.

Mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 9,36 Mio.€ ist die Zielsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP-StZ) eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Stadtteilzentren zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Berlin zu erreichen. Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden Mittel für das Programm Stadtteilzentren III in der Förderperiode 2021- 2027 eingesetzt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP-StZ) finden Sie bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Bereich Soziales.

Rechtliche Grundlagen

  • Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastruktrukturförderprogramms Stadtteilzentren 2021-2025: Stand 07.12.2020

    PDF-Dokument (185.4 kB)

Förderung durch:

Europäische Union