Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) und EFRE Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) – Teilprogramm Stadtteilzentren II

Am 19.12.2025 wurde zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und der LIGA der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein neuer 4. Rahmenfördervertrag geschlossen, der auch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren – IFP-StZ beinhaltet.

Mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 20 Mio. € ist die Zielsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP-StZ) eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Stadtteilzentren zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Berlin zu erreichen. Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden Mittel für das Programm Stadtteilzentren III in der Förderperiode 2021- 2027 eingesetzt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP-StZ) finden Sie bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung – Bereich Soziales.

Rechtliche Grundlagen

  • Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren, Stand 19.12.2025

    PDF-Dokument (80.4 kB)

Förderung durch:

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