Förderung gesamtstädtischer zuwendungs­finanzierter Angebote und Zentraler Aufgaben der Wohlfahrtsverbände durch den Rahmenfördervertrag

Rahmenfördervertrag

Förderung gesamtstädtischer zuwendungsfinanzierter Angebote und Zentraler Aufgaben der Wohlfahrtsverbände durch den Rahmenfördervertrag

Das Land Berlin fördert eine große Anzahl gesamtstädtisch ausgerichteter sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Angebote durch staatliche Zuwendungen. Am 7. Dezember 2020 wurde von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung der nunmehr dritte Rahmenfördervertrag abgeschlossen. Dieser sichert den Fortbestand der gesamtstädtisch zuwendungsfinanzierten Infrastruktur im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich des Landes Berlin für weitere fünf Jahre.

Die Förderung der Zentralen Aufgaben der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin ist ein wichtiger Bestandteil des Rahmenfördervertrages. Diese Förderung ist unter anderem an die Umsetzung allgemeiner Ziele gebunden, die in der Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag aufgeführt sind.

Die konkrete Verteilung der in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils zur Verfügung stehenden Förderprogrammmittel erfolgt weiterhin in den jährlich in den Kooperationsgremien abzustimmenden Finanzplanungen.

Die Vertragsparteien bekennen sich weiterhin zu der für den sogenannten Dritten Sektor erarbeiteten Transparenzcharta Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Anlage 2 zum Rahmenfördervertrag und sind auch nach Vertragsabschluss offen für die Übernahme weitergehender Initiativen auf Landesebene. Ebenso ist vertraglich geregelt, dass die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin innerhalb ihrer Mitgliedsorganisationen aktiv für eine vergleichbare Übernahme und Anerkennung der Transparenzcharta werben.

Vertragspartner des Landes Berlin sind

Rahmenfördervertrag

  • 3. Rahmenfördervertrag 2021 bis 2025

    PDF-Dokument (32.4 kB)

  • 3. Rahmenfördervertrag 2021 bis 2025 - Anlage 1

    PDF-Dokument (26.0 kB)

  • 3. Rahmenfördervertrag 2021 bis 2025 - Anlage 2

    Transparenzcharta Initiative Transparente Zivilgesellschaft

    PDF-Dokument (58.9 kB)

Kooperations­vereinbarungen zum Integrierten Sozialprogramm, Infrastruktur­förderprogramm Stadtteilzentren und Integrierten Gesundheits- und Pflege- Programm

Die Steuerung der drei Förderprogramme wird durch je ein Kooperationsgremium wahrgenommen, das von den jeweiligen Vereinbarungspartnern paritätisch besetzt wird. Zu den Aufgaben der Kooperationsgremien gehören insbesondere die Weiterentwicklung von Arbeitsschwerpunkten und das Zusammenwirken bei der Aufstellung der jährlichen projektbezogenen Arbeits- und Finanzierungsplanungen. Näheres wird in den drei Kooperationsvereinbarungen geregelt:

Kooperationsvereinbarung Integriertes Sozialprogramm

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Kooperation der Vereinbarungspartner bei der Umsetzung des ISP, das die Förderung und Weiterentwicklung von überbezirklichen Projekten der sozialen Versorgung im Land Berlin in den vier Angebotsbereichen “Besuchs- und Begleitdienste (Mobilitätshilfedienste, ehrenamtliche Besuchsdienste und sonstige begleitende Angebote)”, “Migrationssozialdienste”, “Angebote für Menschen mit Behinderung (Beratung und Freizeitangebote)” und “Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sowie übergreifende Aufgaben der Schuldnerberatung” regelt. Darüber hinaus ist in der Kooperationsvereinbarung ISP die sogenannte Spitzenverbandsförderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände im Land Berlin geregelt.

Mit der Kooperationsvereinbarung wurde für das ISP ein angebotsbereichsübergreifender Kriterienkatalog als Grundlage für Förderentscheidungen und Erfolgskontrollen vereinbart einschließlich eines Zielgruppenkataloges und Mindestanforderungen an Projektkonzeptionen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Integrierten Sozialprogramms (ISP) entnehmen Sie bitte den speziellen Seiten zu den einzelnen Angeboten:

Kooperationsvereinbarung 2021 bis 2025

  • KoopV ISP 2021 bis 2025

    Kooperationsvereinbarung Integriertes Sozialprogramm

    PDF-Dokument (31.1 kB)

  • KoopV ISP 2021 bis 2025 - Anlage 2

    Angebotsbereichsbezogene Zielstellungen und Perspektiven (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (235.6 kB)

  • KoopV ISP 2021 bis 2025 - Anlage 3

    Kriterienkatalog (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (301.7 kB)

  • KoopV ISP 2021 bis 2025 - Anlage 3

    Zielgruppenkatalog (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (204.5 kB)

  • KoopV ISP 2021 bis 2025 - Anlage 3

    Mindestanforderungen an Projektkonzeptionen (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (26.8 kB)

Jahresberichte zum Integrierten Sozialprogramm 2016 bis 2020

  • ISP Jahresbericht 2016 bis 2019

    Jahresbericht zum Integrierten Sozialprogramm für die Jahre 2016 bis 2019

    PDF-Dokument (4.9 MB)

  • ISP Jahresbericht 2020

    Jahresbericht zum Integrierten Sozialprogramm für das Jahr 2020 (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (5.6 MB)

Kooperationsvereinbarung Infrastruktur­förderprogramm Stadtteilzentren

Gegenstand der Vereinbarung ist die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung gesamtstädtischer Rahmenbedingungen zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu gehört insbesondere die Förderung der sozialen Infrastruktur der Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen sowie deren qualitätsgestützte Begleitung.

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten des Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) entnehmen Sie bitte der speziellen Seite zu den:

Kooperationsvereinbarung Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren

  • KoopV IFP STZ 2021 bis 2025

    PDF-Dokument (214.5 kB)

Jahresberichte zum Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren 2016 bis 2018

  • Jahresbericht 2016 im IFP STZ

    Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2016

    PDF-Dokument (940.0 kB)

  • Jahresbericht 2017 im IFP STZ

    Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2017

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Jahresbericht 2018 im IFP STZ

    Infrastrukturfförderprogramm Stadtteilzentren Jahresbericht 2018

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Kooperationsvereinbarung Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Kooperation der Vereinbarungspartner zur Weiterentwicklung von Projekten im Rahmen des Integrierten Gesundheits- und Pflege-Programms (IGPP), welches die Handlungsfelder „Altenhilfe, Pflege und hospizliche Strukturen“, “besondere gesundheitliche Bedarfslagen”, “HIV/Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden” sowie “Verbundsystem Drogen und Sucht” umfasst.

Kooperationsvereinbarung Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm 2021-2025

  • KoopV IGPP 2021 bis 2025

    Kooperationsvereinbarung Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm

    PDF-Dokument (29.2 kB)

Weitere Informationen

Nähere Informationen können Sie der Internetseite Integriertes Gesundheits- und Pflege- Programm entnehmen.

Zuwendungsangelegenheiten des Rahmenfördervertrages

Die Umsetzung der zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten der Förderprogramme des Integrierten Sozialprogramms (ISP), des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) und des Integrierten Gesundheits- und Pflege-Programms (IGPP) wurde im Rahmen der Auftragswirtschaft von der jeweils fachlich verantwortlichen Senatsverwaltung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Referat ZS E übertragen.