Vertragsangelegenheiten nach dem SGB IX und SGB XII

Allgemeines

Die Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen (in der Eingliederungshilfe: besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste im Bereich Eingliederungshilfe und Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 123 ff SGB IX und §§ 76 ff SGB XII geschlossen.

Im Bereich des SGB IX und SGB XII werden Verträge für folgende Leistungsangebote abgeschlossen:
  • gemäß § 111 SGB IX für Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 ff SGB IX und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach §§ 60 SGB IX
  • gemäß § 113 SGB IX für Leistungen der Sozialen Teilhabe
  • für den Personenkreis nach § 67 / 68 SGB XII

Aktuelles

wird überarbeitet

Bankverbindung

  • Erfassungsbogen Bankverbindung

    Pflege der landeseinheitlichen Daten mit Zahlungsempfänger-Informationen (Bankverbindungen) der entgeltfinanzierten Dienstleister

    PDF-Dokument (265.4 kB) - Stand: 18.12.2023

Service

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Vertragsangelegenheiten nach SGB XI

Informationen für Leistungsbereiche nach dem SGB XI erhalten Sie bei der

*Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Abteilung Pflege