Am 25. Juni 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes beschlossen. Es novelliert das bisherige Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG).
Die wichtigste Änderung: Die bisherigen Gremien der Seniorenmitwirkung auf Landesebene, der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung, werden zu einem neuen, einheitlichen Landesmitwirkungsgremium zusammengeführt: dem Landesseniorenrat.
Das Gesetz tritt mit Beginn der 20. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.
Bisheriger Rechtszustand / Übergangsregelung
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz in seiner bisherigen Fassung unverändert fort. Der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung bleiben demnach in ihren bisherigen Zuständigkeiten bestehen und nehmen ihre Aufgaben weiterhin wahr. Nach der gesetzlichen Übergangsregelung amtieren sie über das Inkrafttreten des Gesetzes hinaus so lange fort, bis der neue Landesseniorenrat konstituiert ist. Ein nahtloser Übergang der Seniorenmitwirkung auf Landesebene ist damit gewährleistet.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 82. Jahrgang, Nr. 22, vom 8. Juli 2026