Wahlverfahren für Senioren­vertretungen in den Bezirken

Stift liegt auf Zettel mit untereinander angeordneten Kreisen, in einem wurde ein Kreuz gemacht

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen. Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Sie bestehen im Regelfall aus einer Anzahl von 17 Mitgliedern. Die Mindestzahl soll 13 Mitglieder nicht unterschreiten. Diese üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Fragen und Antworten

Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum Verfahren der Neubildung der bezirklichen Seniorenvertretungen auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften beantwortet:

  • Was sind die Rahmenbedingungen für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen?

    Die Vorbereitung und der Ablauf der Veranstaltungen zur Wahl der Vorschlagsliste werden in den Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VV Berufungsvorschläge) geregelt.

  • Wann ist Wahltag für die bezirkliche Seniorenvertretung?

    Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen finden in einer berlinweit einheitlichen Wahlwoche statt. Sie sollen sechs Monate nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein.

    Erstmals Besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl. Das Bezirksamt benachrichtigt alle Seniorinnen und Senioren per Post über ihr Recht zur Stimmabgabe und informiert über

    • die Wahltage und Wahlzeiten,
    • die Anschrift der Wahllokale und die Angabe, inwieweit diese barrierefrei sind,
    • die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis (zum Beispiel Reisepass oder Führerschein) zur Wahl mitzubringen,
    • die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl und Übersendung von Briefwahlunterlagen,
    • die Termine nach § 4 Absatz 2 Satz 3 BerlSenG zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie
    • das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz.

    Diese Information enthält auch einen Antragsvordruck zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen mit dem Hinweis, dass der Briefwahlantrag nur auszufüllen ist, wenn die oder der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen will.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind alle Seniorinnen und Senioren, die am Stichtag für die Seniorenvertretungswahlen das 60. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet sind. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

  • Wer kann in die bezirklichen Seniorenvertretungen berufen werden?

    Alle Seniorinnen und Senioren, die am Stichtag für die Seniorenvertretungswahlen das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet sind, können in die Berufungsvorschlagsliste aufgenommen werden. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

  • Wie ist die Aufnahme in die Berufungsvorschlagsliste möglich?

    Alle Berliner Bezirksämter rufen sechs Monate vor den Wahlen zu den Vorschlagslisten öffentlich durch Aushang in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes und insbesondere in den im Bezirk gelegenen Seniorenheimen, Seniorenwohnhäusern und Seniorenfreizeiteinrichtungen dazu auf, Berufungsvorschläge einzureichen.

    Der Berufungsvorschlag muss den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes der oder des Vorgeschlagenen enthalten.
    Die Vorschläge sind schriftlich und im verschlossenen Umschlag innerhalb eines Monats nach Aushang (Posteingang) an das für die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen zuständige Bezirksamt zu richten. Wichtig ist, auf dem Umschlag das Stichwort „Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN“ zu vermerken. Die Berufungsvorschläge können nur berücksichtigt werden, wenn sie formgerecht und innerhalb der Frist eingereicht wurden. Das Bezirksamt sammelt die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge und übergibt sie der Wahlkommission.

  • Was steht in der Berufungsvorschlagsliste?

    Die Berufungsvorschlagsliste enthält die Vor- und Zunamen der für die Berufung in die bezirklichen Seniorenvertretungen vorgeschlagenen Seniorinnen und Senioren des jeweiligen Bezirks in alphabetischer Reihenfolge. Die Liste wird zwei Monate vor und bis zum Abschluss der öffentlichen Versammlungen an den gleichen Orten durch Aushang bekannt gemacht, wo zuvor auch der Aufruf ausgehängt wurde.

  • Wie setzt sich die Wahlkommission zusammen?

    Die Wahlkommission besteht aus vier bis acht Personen und wird von dem für Seniorinnen und Senioren zuständigen Bezirksstadtrat oder der Bezirksstadträtin berufen. Die Leiterin oder der Leiter der Wahlkommission soll eine aus der Seniorenarbeit im Bezirk bekannte Persönlichkeit sein. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen schriftlich versichern, dass sie kein Ehrenamt in der zu berufenden bezirklichen Seniorenvertretung wahrnehmen werden.

  • Was sind die Aufgaben der Wahlkommission?

    Die Wahlkommission hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Versammlungen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben der Wahlkommission gehören insbesondere

    • die Vorbereitung und Koordinierung der Durchführung der Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen im Sinne des BerlSenG sowie die Feststellung des Ergebnisses,
    • die Unterbreitung von Vorschlägen zur Besetzung der Wahlvorstände der einzelnen Wahllokale an das Bezirksamt,
    • die Prüfung der Berufungsvorschläge,
    • die Aufstellung der Liste der Berufungsvorschläge,
    • die Bestimmung der Wahllokale unter Beachtung von § 4a Absatz 3 BerlSenG,
    • die Durchführung der Veranstaltungen gemäß § 4a Absatz 2 Satz 3 BerlSenG zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie
    • die Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände zur Durchführung der Wahlen.
  • Wie können Stimmen abgegeben werden?

    Neben der Briefwahl besteht in jedem Bezirk in fünf öffentlichen Veranstaltungen die Möglichkeit zur Stimmabgabe.

    Seniorinnen und Senioren, die im Einwohnermelderegister erfasst sind und keine Briefwahl beantragt haben, erhalten gegen Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes mit Lichtbild eine Berufungsvorschlagsliste, auf der sie bis zu zehn Personen zur Berufung in die bezirkliche Seniorenvertretung auswählen und ankreuzen können. Die Berufungsvorschlagslisten werden anschließend mit dem Schriftbild nach innen gefaltet und in die vor Beginn der Versammlungen verschlossenen Behältnisse eingeworfen.

  • Wie wird das Wahlergebnis für die Berufungsvorschlagsliste verkündet?

    Das Ergebnis wird durch öffentliche Auszählung der abgegebenen Berufungsvorschlagslisten innerhalb einer Woche nach der letzten öffentlichen Versammlung durch die Wahlkommission festgestellt. Nach Öffnung der Behältnisse entnimmt die Wahlkommission die Berufungsvorschlagslisten und prüft ihre Gültigkeit. Aus den gültig abgegebenen Berufungsvorschlagslisten wird eine Vorschlagsliste für das Bezirksamt erstellt, die alle zur Berufung vorgeschlagenen Personen nach der Anzahl der erreichten Stimmen aufführt. Die Wahlkommission übergibt die erstellte Vorschlagsliste dem Bezirksamt. Dieses gibt die Vorschlagsliste spätestens eine Woche nach Übergabe durch Aushang an den gleichen Orten bekannt, an denen zuvor auch der Aufruf ausgehängt wurde.

  • Wie erfolgt die Berufung der/des bezirklichen Seniorenvertreterin/Seniorenvertreters?

    Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (fünf Jahre) von dem oder der für Seniorinnen und Senioren zuständigen Bezirksstadtrat oder Bezirksstadträtin berufen. Berufen werden können nur Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet sind.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen zur Wahl